Hallo Forum,
ich habe eine Frage bezgl. der Kinderbetreuungskosten und deren (einkommens)steuerliche Absetztbarkeit.Ich hoffe jemand weiss Rat.
Sachverhalt:
Für ein Kind (<3 Jahre) wird von Eheleuten (Sie in Poromotion mit Stipendium, er Angestellter) mehere tausend Euro Kinderbetreungskosten an eine KITA bezahlt.
Die Anrechnung der Kosten wurde vom Finanzamt abgelehnt, da Sie nicht erwerbstätig im Sinne des Gesetztes sei.
Frage:
1.)Ist eine Promotion mit Stipendium eine Erwerbstätigkeit in Sinne der EStG? (Steuerfreies Stipendium, Haupttätigkeit im Labor, halbtags)
2.)Oder ist eine Promotion eine Ausbildung i.S. EStG?
3.)oder nicht 1. oder 2.
Zusätzlich muss erwähnt sein, dass eine KITA-Berechtigung durch das Sozialamt nur ausgestellt wird, wenn Sie als erwerbstätig oder in Ausbildung befunden wird.
Vielen Dank für Eure Einschätzungen.
Gruß
LuS
-- Editiert am 25.06.2009 16:55
Kinderbetreuungskosten und Promotion
25. Juni 2009
Thema abonnieren
Frage vom 25. Juni 2009 | 15:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinderbetreuungskosten und Promotion
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten