Hallo, ich hätte zwei Fragen:
1. Angenommen folgender Sachverhalt: Kind (24 Jahre alt) studiert (Master). Mutter zahlt 200 Euro Unterhalt im Monat. Vater zahlt seit Beendigung des Bachelorstudiengangs keinen Unterhalt mehr, da keine Unterhaltspflicht mehr besteht (diese Tatsache bitte als unstrittig so hinnehmen). Vater als auch Mutter haben 0,5 Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen. Nun gibt es doch die Regelung, dass der Kinderfreibetrag bspw. auf die Mutter übertragen werden kann, wenn der Vater seine UnterhaltsPFLICHT nicht erfüllt. Wie verhält es sich aber in diesem Fall? Der Vater ist nicht zum Unterhalt verpflichtet und zahlt auch freiwillig keinerlei Unterhalt - darf er trotzdem den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen oder kann die Mutter die Übertragung beantragen?
2. Angenommen folgender Sachverhalt: Kind (25 Jahre alt) studiert (Master). Mutter zahlt 200 Euro Unterhalt im Monat und möchte diese in der Anlage Unterhalt ausweisen. Nun studiert das Kind allerdings in Finnland. Muss das Kind hierfür eine Unterhaltsbescheinigung in Finnland ausfüllen lassen? Oder gibt es für studierende Kinder hiervon eine Ausnahme?
Vielen Dank!
Kinderfreibeträge, Unterhalt an studierendes Kind
2. August 2016
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Frage vom 2. August 2016 | 19:49
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 4x hilfreich)
Kinderfreibeträge, Unterhalt an studierendes Kind
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