Guten Morgen,
vielleicht kann Jemand weiterhelfen:
ein verheiratetes Paar mit Kind hat sich getrennt. Die Frau ist ausgezogen und hat beim Wohnsitzwechsel der zuständigen BEhörde mitgeteilt, dass eine Trennung vorliegt.
Nun bekam die Frau vom Finanzamt einen vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung (wg Kinderfreibetrag) zugeschickt. Muss dieser ausgefüllt werden?
Bisher stand das Kind zu 0,5 bei beiden Eltern auf der Lohnsteuerkarte und es soll weiterhin so bleiben. Abgesehen von der Änderung der Steuerklasse soll alles bleiben wie zuvor.
Kann das Schreiben vom Finanzamt ignoriert werden?
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"MfG briwie"
Kinderfreibetrag - Kann das Schreiben vom Finanzamt ignoriert werden?
13. Dezember 2010
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Frage vom 13. Dezember 2010 | 08:50
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 20x hilfreich)
Kinderfreibetrag - Kann das Schreiben vom Finanzamt ignoriert werden?
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#1
Antwort vom 13. Dezember 2010 | 10:40
Von
Status: Unbeschreiblich (49190 Beiträge, 17314x hilfreich)
Kann es sein, dass es hier gar nicht um den Kinderfreibetrag geht? Eine Änderung des KFB wäre nämlich gar nicht zulässig.
Der Steuerklassenwechsel wird für das Jahr 2011 nicht vom Einwohnermeldeamt, sondern vom Finanzamt auf die alte Steuerkarte 2010 eingetragen. Hier hat es eine rechtliche Änderung gegeben. Dieser Wechsel muss beantragt werden. Ich nehme an, dass der Antrag aus diesem Grund zugeschickt wurde.
Wahrscheinlich kann dabei für einen Elternteil die Stkl. 1 und für den anderen Elternteil die Stkl. 2 (Alleinerziehend) beantragt werden.
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