Kinderfreibetrag - Steifeltern

15. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.10.2010 10:47:51
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 38x hilfreich)
Kinderfreibetrag - Steifeltern

Hallo,

ich habe folgende Frage zu folgender Konstellation:

Geschiedene Eltern, 2 Kinder aus der Ehe.
Beide Kinder leben bei der KM.
KV zahlt keinen Unterhalt.
KV ist weider verheiratet, ein gemeinsames Kind.
KM hat wg. fehlender Unterhaltszahlungen beide Kinder auf der Lohnsteuerkarte, beantragt Juli 2009 und umgesetzt.
Siefmutter hat 2 Kinder auf der Lohnsteuerkarte- eines davon ein gemeinsames Kind der geschiedenen KM.

Das heißt zum einen, dass nun 1 Kind zuviel in der Steuerentlastung existiert.
Das heißt zum anderen, dass die Steifmutter keinen Anspruch auf das 2. Kind auf ihrer Lohnsteuerkarte hat.


Liege ich richtg??

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ja, damit liegst Du richtig.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12318.10.2010 10:47:51
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 38x hilfreich)

Danke, hh.

Wie kann das passieren? Macht es Sinn, den Fehler zu melden/richtig zu stellen? Hat jemand Nachteile/Vorteile daraus?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Da dem Finanzamt im Zusammenhang mit dem Antrag der KM die Steuerkarte der Stiefmutter nicht vorlag, konnte diese natürlich nicht geändert werden.

Die Stiefmutter wird dann wohl im nächsten Jahr zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert, sofern sie die nicht ohnehin abgibt. In dem Zusammenhang wird das dann berichtigt.

Der Finanzbeamte, der für die Stiefmutter zuständig ist, erhält typischerweise vom Finanzbeamten, der für die KM zuständig ist, eine Kontrollmitteilung, so dass hier am Ende der Kinderfreibetrag nicht doppelt gewährt wird. Eine Meldung des Fehlers halte ich daher nicht für notwendig.

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#4
 Von 
guest-12318.10.2010 10:47:51
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo hh,

nochmals lieben Dank, du hast mir sehr geholfen und all meine Fragen geklärt.

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