Kinderfreibetrag - Lohnsteuerjahresausgleich

7. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
angelus2679
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 13x hilfreich)
Kinderfreibetrag - Lohnsteuerjahresausgleich

Hallo Leser,
angenommen von drei Kindern sind nur 2 je zur Hälfte auf einer Lohnsteuerkarte und man lässt eins eintragen ab im Oktober. Das Kind ist aber schon sieben Jahre alt. Bekommt man dann bei dem Lohnsteuerjahresausgleich die Summe für das ganze Jahr zurück, oder nur seit Oktober und wie wird das berechnet und wie viel ist das?
Lieben Gruss
Angelus

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"Bürger sollten keine Angst vor dem Staat, sondern der Staat vor den Bürgern haben."

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wenn der Anspruch auf den Kinderfreibetrag schon für das gesamte Jahr bestanden hat, dann kann man ihn auch für das gesamte Jahr im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Wie der Eintrag auf der Lohnsteuerkarte war, spielt dafür jedenfalls keine Rolle.

Wenn der grundsätzliche Anspruch auf den Kinderfreibetrag besteht, dann kann man ihn im Rahmen einer Steuererklärung auch dann geltend machen, wenn das Kind gar nicht auf der Steuerkarte eingetragen war.

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