Sind in dem Freibetrag von einem auswärtigen untergebrachten Kind (924,00 €) die Studiengebühren, Fahrtkosten Uni und Kosten Fachliteratur damit schon abgegolten, oder kann man sie noch extra geltend machen ?
Mfg
Kinderfreibetrag ?
21. Januar 2009
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Frage vom 21. Januar 2009 | 19:44
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 1x hilfreich)
Kinderfreibetrag ?
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#1
Antwort vom 21. Januar 2009 | 21:14
Von
Status: Unbeschreiblich (45446 Beiträge, 16165x hilfreich)
Die Eltern des Kindes können nichts weiter geltend machen.
Und jetzt?
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