Kinderfreibetrag?!

15. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
chicca123
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 4x hilfreich)
Kinderfreibetrag?!

Hallo

Ich habe mit meinem Ex-Freund ein kind, er kümmert sich seit mehr als 1 jahr nicht um dieses kind und nichts. ich habe auch das alleinige sorgerecht.
nun habe ich gesehn das ich auf meiner lohnsteuerkarte nur einen halben kinderfreibetrag habe, weil er die andere hälfte bekommt........das kann ja wohl nicht richtig sein das jemand der nicht für sein kind zahlt,sich nicht kümmert und in keinster weise interessiert auch noch einen kinderfreibetrag bei den steuern bekommt.
nun habe ich gehört das ich das bei der stadt ändern lassen könnte weil dieser freibetrag nach sorgerecht geht, stimmt das?!

danke im vorraus
chicca123

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48980 Beiträge, 17247x hilfreich)

Der Kinderfreibetrag richtet sich nicht nach dem Sorgerecht, sondern danach ob jemand seine Unterhaltspflichten erfüllt. Wenn der Vater also keinen Unterhalt zahlt, dann hast Du Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag.

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#2
 Von 
chicca123
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 4x hilfreich)

wo kann ich das beantragen oder ändern lassen?
beim finanzamt wurde mir gesagt das ich es am ende des jahres bei der steuer rausholen kann dann müsste ich aber nachweisen das ich keinen unterhalt bekomme....kann ich ja, zählt das aber auch wenn ich unterhaltsvorschuss bekomme?

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#3
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 74x hilfreich)

Der Kinderfreibetrag hat ohnehin nur geringfügige Auswirkungen auf die Steuerlast. Wenn man sich den vollen Kinderfreibetrag eintragen lassen will, dann führt das dazu, dass man verpflichtet ist, im Folgejahr eine Steuererklärung abzugeben.

Der Hinweis des Finanzamtes ist daher berechtigt, dass man das auch erst im Rahmen der ohnehin notwendigen Steuererklärung geltend machen kann.

Zunächst einmal sollte man prüfen, ob der Kinderfreibetrag überhaupt Auswirkungen hat. Auf die Höhe der Lohnsteuer hat er grundsätzlich keine Auswirkungen. Auf die Höhe des Solis hat er nur Auswirkungen, wenn man diesen überhaupt bezahlt. In Steuerklasse 2 mit 0,5 Kinderfreibeträgen zahlt man bis zu 1.700€ brutto monatlich gar keinen Soli.

Wenn man Kirchensteuer zahlt, dann hat der Kinderfreibetrag darauf Auswirkungen. Bei einem Bruttogehalt von 1.700€ monatlich macht das dann 4,16€ monatlich aus für einen halben Kinderfreibetrag.

Die Auswirkung des Kinderfreibetrages auf das Nettogehalt wird vielfach überschätzt.

Wenn man trotzdem möchte, dass auch der gesamte Kinderfreibetrag bereits auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wird, dann muss beim Finanzamt ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gestellt werden. Das notwendige Formular erhält man beim Finanzamt.

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