Kinderfreibetrag - steht mir ein erhöhter Freibetrag zu?

1. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Der Dienstleister
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Kinderfreibetrag - steht mir ein erhöhter Freibetrag zu?

Hallo liebe Community,

bei mir macht sich im moment eine leichte Verwirrung breit. Schuld daran ist das Finanzamt aber vielleicht könnt ihr mir da ja ein wenig klarheit verschaffen.

Fakten. Ich bin alleinerziehender Vater eines zu 100% Schwerbehinderten Kindes.

Meine Frage bezieht sich auf den Freibetrag für mein Kind und mich.
Meines Erachtens steht mir doch ein erhöter Freibetrag zu oder nicht?

Und mein Kind hätte doch 2010 so oder so schoneinmal ca. 7000€ Freibetrag der sich auf mich übertragen lässt und dies aber nur zur Hälfte.
Aber was ist mit dem Freibetrag wegen der Behinderung??
Auch nur 50 % das weiß ich aber wie hoch ist nun der Freibetrag gesamt für mein KInd??
Das Finanzamt weiß es selbst nicht so genau :( . UNterschiedliche Mitarbeiter die unterschiedliche Freibeträge erläutern.

Wäre toll wenn Ihr da mehr bzw. etwas genaueres wissen würdet.

Vielen Dank

Papa

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich glaube, hier werden verschiedene Beträge miteinander verglichen:

1. Der Kinderfreibetrag § 32 EStG : Wird anstelle von Kindergeld gewährt, wenn die Günstigerprüfung ergibt, dass der Freibetrag günstiger ist. Der Freibetrag beträgt 2184+1320 = 3.504 Euro pro Elternteil, wobei er unter Umständen doppelt gewährt wird (z.B: verstorbener Ehegatte oder Ehegatte nicht unbeschränkt steuerpflichtig) oder auch komplett übertragen werden kann.

2. Der Behindertenpauschbetrag in den außergewöhnlichen Belastungen § 33b EStG . Dieser beträgt für ein hilfloses Kind 3700 Euro (§33b Abs.3 Satz 3) und kann auf die Eltern übertragen werden wenn das Kind ihn nicht in Anspruch nimmt.

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