Kinderfreibetrag - Kann das Schreiben vom Finanzamt ignoriert werden?

13. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
briwie
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 20x hilfreich)
Kinderfreibetrag - Kann das Schreiben vom Finanzamt ignoriert werden?

Guten Morgen,

vielleicht kann Jemand weiterhelfen:
ein verheiratetes Paar mit Kind hat sich getrennt. Die Frau ist ausgezogen und hat beim Wohnsitzwechsel der zuständigen BEhörde mitgeteilt, dass eine Trennung vorliegt.
Nun bekam die Frau vom Finanzamt einen vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung (wg Kinderfreibetrag) zugeschickt. Muss dieser ausgefüllt werden?
Bisher stand das Kind zu 0,5 bei beiden Eltern auf der Lohnsteuerkarte und es soll weiterhin so bleiben. Abgesehen von der Änderung der Steuerklasse soll alles bleiben wie zuvor.
Kann das Schreiben vom Finanzamt ignoriert werden?




-----------------
"MfG briwie"

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Kann es sein, dass es hier gar nicht um den Kinderfreibetrag geht? Eine Änderung des KFB wäre nämlich gar nicht zulässig.

Der Steuerklassenwechsel wird für das Jahr 2011 nicht vom Einwohnermeldeamt, sondern vom Finanzamt auf die alte Steuerkarte 2010 eingetragen. Hier hat es eine rechtliche Änderung gegeben. Dieser Wechsel muss beantragt werden. Ich nehme an, dass der Antrag aus diesem Grund zugeschickt wurde.

Wahrscheinlich kann dabei für einen Elternteil die Stkl. 1 und für den anderen Elternteil die Stkl. 2 (Alleinerziehend) beantragt werden.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.056 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen