Hallo,
Ich bin neu hier und hätte mal eine Frage betreffend des Kinderfreibetrages.
Ein Ehepaar ist seit 2002 verheiratet und hat ein gemeinsames Kind (geb. 2001). Da die Frau bis 2004 nicht erwerbstätig war, wurde der volle Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte des Mannes vermerkt. Mit Aufnahme einer Beschäftigung wurde dieser dann im Jahr 2004 auf 0,5 für jeden geändert.
Jetzt soll in diesem Jahr erstmalig eine Steuererklärung abgegeben werden und nun fällt auf, dass auf beiden Lohnsteuerkarten jeweils ein voller Kinderfreibetrag eingetragen ist. Womit müßte man jetzt bei der Steuererklärung rechnen?
Danke schon mal vorab für Eure Auskünfte.
Kinderfreibetrag doppelt -was nun?
5. Juli 2007
Thema abonnieren
Frage vom 5. Juli 2007 | 12:16
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinderfreibetrag doppelt -was nun?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. Juli 2007 | 14:01
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Die Eintragungen auf der Steuerkarte sind korrekt.
#2
Antwort vom 5. Juli 2007 | 21:44
Von
Status: Praktikant (564 Beiträge, 133x hilfreich)
Etwas ausführlicher gesagt ist es so:
Bei III/V Steuerklassenkombination kommen die vollen Kinder auf die III und keine auf die V.
Bei IV/IV hat die Lohnsteuertabelle eine Besonderheit, hier erhalten nämlich beide auf der Karte das Kind mit 1.0
Die Eintragung eines gemeinsamen Kindes mit 0,5 kann ich deshalb nicht nachvollziehen, da ist sicher ein Fehler dort unterlaufen, wo man das hat eintragen lassen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 6. Juli 2007 | 08:54
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Auskünfte. Ich denke das hilft mir weiter.
Einen schönen Tag noch.
Und jetzt?
Schon
268.325
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten