Kinderfreibetrag für Stiefkind

29. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2020 Beiträge, 531x hilfreich)
Kinderfreibetrag für Stiefkind

Hallo, ich habe vor kurzem geheiratet und meine Ehefrau hat ein Kind mit in die Ehe gebracht, also ein "Stiefkind" für mich.

Steuerrechtlich hatte da meine Ehefrau 0,5 Kinder (bzw. den Freibetrag) und ihr Ex-Mann 0,5 Kinder (bzw. Freibetrag), wenn ich das richtig verstehe.

Wir haben jetzt die Steuerklassen gewechselt von 4/4 in 3/5. Und wir haben jetzt vom Finanzamt die Nachricht über die Steuerabzugsmerkmale (ELStAM) bekommen. Darin ist jetzt bei mir Kinderfreibetrag 0,5 und bei meiner Frau Kinderfreibetrag 0 eingetragen.

Ich denke da wir gemeinsam veranlagt sind, dürfte das so insgesamt ja keinen Unterschied machen. Aber ist das rechtlich auch so richtig? Ich will nicht irgendwie Ärger bekommen, weil ich ja gar kein Kind habe...

Kann mir da jemand was dazu sagen?

Vielen Dank im Vorraus!

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2020 Beiträge, 531x hilfreich)

Weil es halt komisch ist, dass die Kindesmutter 0 Kinderfreibetrag hat und ich 0,5 obwohl ich keine leiblichen Kinder habe.

Kenne mich mit Steuerrecht halt überhaupt nicht aus. Wenn das alles so in Ordnung ist, ist ja gut. Aber dass ich das etwas verwirrend finde, sollte auch einigermaßen verständlich sein.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.916 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen