Kinderfreibetrag für behindertes Kind

14. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)
Kinderfreibetrag für behindertes Kind

Hallo, ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen. Mein hat eine Tochter aus erster Ehe, das Mädchen ist mittlerweile 19 Jahre alt. Sie ist behindert zu 70 % und arbeitet in einer Werkstatt für Behinderte. Bisher hatten er immer den halben Kinderfreibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte.
Dieser halbe Kinderfreibetrag fehlt für 2005 und wir müssen ihn noch eintragen lassen. Benötigt man jetzt hierfür einen Beschäftigungsnachweis der Werkstatt oder reicht eine Kopie ihres Ausweises für Behinderte Menschen?

Danke schon mal an alle, die mir einen Tipp geben können.
LG
Olympia

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Dass der Kinderfreibetrag jetzt fehlt, liegt einfach daran, dass die Tochter jetzt über 18 ist und daher nicht mehr automatisch in die Steuerkarte eingetragen wird.

Der Antrag auf Eintragung des Kiinderfreibetrages muss beim Finanzamt gestellt werden.

Voraussetzung für die Eintragung des Kinderfreibetrages bei Behinderten ist, dass das Kind wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Ob das bei einer Behinderung von 70% gegeben ist, kann ich nicht beurteilen.

Wenn das aus dem Behindertenausweis hervorgeht, dann reicht dieser aus, ansonsten müssen weitere Nachweise vorgelegt werden.

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#2
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

Danke, hh. Sie ist letztes Jahr schon 18 Jahre alt geworden und ich habe den halben Kinderfreibetrag wieder eintragen lassen mit einer Schulbescheinigung.

Also werde ich jetzt mal zum Einwohnermeldeamt gehen und fragen, ob der Behindertenausweis ausreicht, weil sie ja jetzt nicht mehr zur Schule geht, sondern in einer Werkstatt für Behinderte arbeitet.

Recht herzlichen Dank nochmal
LG
Olympia

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Anszusprechen ist das Finanzamt, nicht das Einwohnermeldeamt.

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#4
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

Danke hh, dann rufe ich vorher das Finanzamt an. Weil der Freibetrag bei uns im Einwohnermeldeamt eingetragen wird. Aber vielleicht haben die ja keine Ahnung. Also rufe ich vorher lieber an, ehe ich da umsonst hingehe.
Lg
Olympia

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Weil der Freibetrag bei uns im Einwohnermeldeamt eingetragen wird. Aber vielleicht haben die ja keine Ahnung. <hr size=1 noshade>


Der Kinderfreibetrag für Kinder, die zu Beginn des Kalenderjahres über 18 Jahre alt sind, muss nach § 39 Abs. 3a EStG durch das Finanzamt erfolgen. Das Einwohnermeldeamt darf so etwas gar nicht.

Das Einwohnermeldeamt ist nur für die Eintragung minderjähriger Kinder zuständig.

-- Editiert von hh am 15.12.2004 17:25:10

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#6
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

Danke, liebe(r) hh, dass ist ein guter Hinweis und ich wäre wahrscheinlich ohne Deine Hilfe umsonst dorthin gegangen.
LG
Olympia

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