Kinderfreibetrag - halbe Kindergeld angeben, obwohl ich keines bekomme??

17. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
steven001
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)
Kinderfreibetrag - halbe Kindergeld angeben, obwohl ich keines bekomme??

Hallo,

vorweg ich mache meine Lohnsteuererklärung mit der Software "Steuer-Spar-Erklärung 2004"!

So, ich lebe z.Z. getrennt und habe 2 Kinder! Auf meiner Lohnsteuerkarte habe ich einen Kinderfreibetrag! Da ich in der Software aber 2 Kinder angebe, berechnet diese "wohl" 2 KFB?? Ist das so OK??

Und ist es richtig, dass ich das halbe Kindergeld angeben muss, obwohl ich ja keines bekomme??

mfg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46692 Beiträge, 16550x hilfreich)

Du bekommst für jedes Kind den halben Kinderfreibetrag und das sollte die Software auch so berechnen (Tut sie auch). Eine Ausnahme ist nur, wenn Du ausdrücklich angibst, dass Dir der volle KFB angerechnet werden soll.

Das Kindergeld wird im gleichem Umfang wie der Kinderfreibetrag angerechnet.
1/2 KFB = 1/2 Kindergeldanrechnung.

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#2
 Von 
steven001
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

Hm,

sie macht schon den vollen!

Liegt es an der Zusammenveranlagung (hoffe es heißt so)?? Dann hätte ja meine Frau auch noch 2x 0,5 KFB??

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46692 Beiträge, 16550x hilfreich)

Bei der Zusammenveranlagung gibt es natürlich den vollen Kinderfreibetrag.

Jeder Elternteil hat 1/2 KFB pro Kind. Das ergibt dann für die Zusammenveranlagung einen vollen KFB. In dem Fall musst Du natürlich auch das volle Kindergeld angeben.

Eine Zusammenveranlagung ist nur dann möglich, wenn die Trennung in 2004 erfolgt ist.

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