Kinderfreibetrag nach Scheidung + Wiederheirat

1. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
elli.hx
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinderfreibetrag nach Scheidung + Wiederheirat

Hallo!
Ich bin jetzt nicht sicher, ob das Thema hier oder bei Familienrecht hin gehört... Ich bin letzte Woche geschieden worden. Mein Ex-Mann und ich haben eine Tochter, die bei mir lebt; er zahlt Unterhalt für sie. Bisher hatten er und ich je 0,5 Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Mein neuer Lebenspartner und ich werden dieses Jahr noch heiraten (was sich ja zuächst nicht auf den Freibetrag auswirkt, denke ich). Allerdings bin ich schwanger und werde deshalb ab Mitte Dezember nicht mehr arbeiten. Was passiert nun mit "meinem" halben Freibetrag wenn ich kein eigenes Einkommen mehr habe? Kann mein (baldiger) Mann sich den bei sich eintragen lassen? Vielen Dank für Eure Antworten!
Grüße
Elli

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16833x hilfreich)

Wenn Ihr verheiratet seid, geht der halbe Freibetrag in die gemeinsame Steuererklärung ein.

Sollte Dein neuer Mann die Steuerklasse 3 erhalten und Du die Steuerklasse V, so wird dieser halbe Kinderfreibetrag bei Deinem Mann eingetragen. Nach der Geburt Eures gemeinsamen Kines hat er also 1,5 Kinderfreibeträge auf seiner Steuerkarte.

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