Kinderfreibetrag rückwirkend geltend machen

20. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
podosdigitus
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Kinderfreibetrag rückwirkend geltend machen

Hallo User,
im September 2011 kam mein Sohn auf die Welt. Kurze Zeit später wurde ich allerdings Notoperiert und war für fast 10 Monate mit starken Medikamenten ans Bett gefesselt, sodass ich bei meiner Steuerkarte den kinderfreibetrag nicht ändern konnte. Erst jetzt, nach meiner fast einjährigen Verheilphase kann ich mich darum kümmern. Da ich alleiniger Verdiener bin und die Steuerklasse 3 habe, wollen wir, dass unser Sohn bei mir mit 1,0 als Kinderfreibetrag eingetragen wird. Meinbe Frage ist, ob ich das für das ganze Jahr 2012 und die letzten Monate 2011, sprich seit Geburt des Kindes, rückwirkend gelten machen kann....
und wenn ja... wie und wo ?
Ich bedanke mich im Voraus
Liebe Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2062 Beiträge, 1183x hilfreich)

Ich unterstelle, dass du Kindergeld seit Geburt beziehst.
Den KFB kannst du dir beim Finanzamt eintragen lassen.
Er ist nur noch für die Bemessung der Kirchensteuer und des SolZu relevant.
Da die Lohnabrechnungen für abgelaufene Monate nicht mehr geändert werden, kannst du, falls du es ohnehin nicht schon machst, für 2011 und 2012 Steuererklärungen abgeben.
Es geht aber, wie gesagt, nur um ein paar Euro KiSt und SolZu.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Für die Gehaltsabrechnungen 2011 und 2012 ist eine Änderung auf der Steuerkarte jetzt nicht mehr möglich, da dies spätestens bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres erfolgen muss. Es sollte jedoch die Eintragung ab Januar 2013 beim Finanzamt beantragt werden.

Der Kinderfreibetrag kann aber in jedem Fall über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung nachträglich geltend gemacht werden. Wenn Du in einem Jahr sowohl gehalt als auch Krankengeld bezogen hast, dann bist Du ohnehin zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Außerdem dürfte der Umstand des Krankengeldbezuges zu einer Steuererstattung führen.

quote:
Da ich alleiniger Verdiener bin und die Steuerklasse 3 habe, wollen wir, dass unser Sohn bei mir mit 1,0 als Kinderfreibetrag eingetragen wird.


Da gibt es keine Wahlmöglichkeit. Ein Kind wird in so einem Fall immer mit 1,0 bei demjenigen eingetragen, der die Steuerklasse 3 hat. Ein Eintrag bei Steuerklasse 5 ist nicht möglich.

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