Sehr geehrte Forengemeinde,
folgender Sachverhalt:
Mutter eines Kindes neu Verheiratet, somit ist der neue Ehemann der Stiefvater des Kindes. Das Kind lebt in dessen Haushalt und nur dort gemeldet.
Der Vater des Kindes kommt seiner Unterhaltspflicht nach und sieht das Kind alle 2 Wochen am Wochenende.
Kann sich der Stiefvater den Kinderfreibetrag/BEA-Freibetrag ohne der Zustimmung des Leiblichen Vaters teilweise von diesem übertragen lassen? Wenn nicht, kann sich die Mutter das übertragen lassen? Auf welcher Grundlage und was muss man dafür tun.
Danke
Kinderfreibetrag/BEA-Freibetrag Stiefvater Mutter
31. Juli 2018
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Frage vom 31. Juli 2018 | 17:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinderfreibetrag/BEA-Freibetrag Stiefvater Mutter
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#1
Antwort vom 31. Juli 2018 | 20:48
Von
Status: Unbeschreiblich (47602 Beiträge, 16827x hilfreich)
Zitat:Kann sich der Stiefvater den Kinderfreibetrag/BEA-Freibetrag ohne der Zustimmung des Leiblichen Vaters teilweise von diesem übertragen lassen?
Den Kinderfreibetrag kann man sich nur übertragen lassen, wenn der Vater seine Unterhaltspflicht nicht erfüllt. Das kommt daher nicht in Betracht.
Der BEA-Freibetrag kann auf einseitigen Antrag übertragen werden. Der Vater kann dem Antrag allerdings widersprechen, wenn er selbst das Kind ebenfalls betreut oder das Kind bei ihm gemeldet ist.
#2
Antwort vom 31. Juli 2018 | 21:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Okey, Danke für die Antwort.
Also die Kindesmutter kann sich den BEA-Freibetrag übertragen lassen. Wie muss der Antrag gestellt werden? Danke
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. August 2018 | 11:49
Von
Status: Unbeschreiblich (47602 Beiträge, 16827x hilfreich)
Durch den Eintrag einer "1" in Zeile 40 Feld 39 der Anlage Kind.
#4
Antwort vom 1. August 2018 | 13:56
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Problem an der Übertragung wird aber sein:
ZitatDer Vater des Kindes kommt seiner Unterhaltspflicht nach und sieht das Kind alle 2 Wochen am Wochenende. :
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 1. August 2018 | 17:24
Von
Status: Unbeschreiblich (47602 Beiträge, 16827x hilfreich)
Zitat:Die Mutter erhält doch das Kindergeld und der leibliche Vater zahlt! Warum soll diesem der FB entzogen werden?
Für den BEA-Freibetrag kommt es weder darauf an, ob der Vater Unterhalt zahlt, noch darauf, wer das Kindergeld erhält. Auf den BEA-Freibetrag hat der Vater nur dann Ansprüche, wenn er auch Betreuungsleistungen übernimmt.
Im konkreten Fall kann der Vater aber der Übertragung des BEA-Freibetrages erfolgreich widersprechen, weil er die Kinder alle 2 Wochen betreut.
BFH-Urteil vom 8.11.2017 (Az.: III R 2/16 )
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