Hallo
Mein Lebensgefährte (ist geschieden) und ich möchten ein Haus erwerben. Ca. 2 Tage die Woche ist seine Tochter bei uns. Er hat auf seiner Steuerkarte 0,5 Kinderfreibetrag. Kann er für seine Tochter Eigenheimzulage (800 EUR) beantragen?
Danke
Kinderfreibetrag/Eigenheimzulage
19. Oktober 2004
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Frage vom 19. Oktober 2004 | 20:24
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinderfreibetrag/Eigenheimzulage
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#1
Antwort vom 19. Oktober 2004 | 20:27
Von
Status: Beginner (90 Beiträge, 5x hilfreich)
Nein! Seine Tochter lebt ja nicht in eurem Haushalt!!!!!!
#2
Antwort vom 21. Oktober 2004 | 08:41
Von
Status: Schüler (261 Beiträge, 45x hilfreich)
§ 9 Abs. 5 Satz 2 des Eigenheimzulagegesetzes (EigZulG) lautet:
Voraussetzung ist, daß das Kind im Förderzeitraum zum inländischen Haushalt des Anspruchsberechtigten gehört.
Solange das Kind nicht bei Euch gemeldet ist, gibt es also auch keine Zulage :-(
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"utque antehac flagitiis ita tunc legibus laborabatur"
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