Hallo, ich habe mit meiner Geschieden Frau einen 5 jährigen Sohn.
Ich wurde bei der Scheidung durch das Gericht dazu verurteilt, den hälftigen Kindergartenbeitrag zu zahlen. Da das Kind nicht in meinem Haushalt lebt, stelle ich mir die Frage, ob ich diese Kindergartenkosten in meiner EKST- Erklärung ansetzen kann.
Vielleicht kann mir jemand helfen?
Gruß
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Kindergartenbeitrag absetzbar.
27. Dezember 2014
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Frage vom 27. Dezember 2014 | 17:50
Von
Status: Beginner (102 Beiträge, 7x hilfreich)
Kindergartenbeitrag absetzbar.
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#2
Antwort vom 28. Dezember 2014 | 19:03
Von
Status: Beginner (102 Beiträge, 7x hilfreich)
Hallo, wurde gerichtlich angewiesen das Geld auf das Konto meiner Ex zu zahlen. Kann ja die Zahlungen und den Zweck durch das Gerichtsurteil darlegen.
Schönen Sonntag
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