Hallo *,
ich hänge gerade an unserer Steuererklärung.
Ich bin berufstätig - Vollzeit.
Meine Frau macht einmal pro Woche ehrenamtlich eine Mutter-Kind-Gruppe und gibt zweimal pro Woche Delfi/Pekip-Kurse auf Honorarbasis. Ihre Einkünfte liegen unter 375€ im Monat -> kein Krankenkassenbeitrag.
Kann ich trotzdem die Kinderbetreuungskosten bei der Steuererklärung absetzen?
Danke Stefan
Kindergartenkosten absetzbar bei Job auf Honorarba
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Wenn es um das Jahr 2012 geht, ist das kein Problem. Ab 01.01.2012 sind die Beiträge gem. § 10 Abs. 1Nr. 5 als Sonderausgaben abzugsfähig.
Ergänzung: Zu zwei Dritteln.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Na das sind ja richtig gute Nachrichten.
Ist das dann Zeile 68 (Andere außergewöhnliche Belastungen) oder Zeile 75?
Vielen Dank
Stefan
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" "
-- Editiert Skopeko am 17.02.2013 18:15
68, würde ich sagen.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Aber nicht doch. Kinderbetreuung ist nicht im geringsten außergewöhnlich.
75 scheidet aber auch aus, da die Leistung i.d.R. nicht zu Hause erbracht wird.
Die Kinderbetreuung sind auf der Anlage Kind geltend zu machen, Seite 3, Zeile 67.
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