Kindergartenkosten absetzbar bei Job auf Honorarba

17. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Skopeko
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Kindergartenkosten absetzbar bei Job auf Honorarba

Hallo *,

ich hänge gerade an unserer Steuererklärung.
Ich bin berufstätig - Vollzeit.
Meine Frau macht einmal pro Woche ehrenamtlich eine Mutter-Kind-Gruppe und gibt zweimal pro Woche Delfi/Pekip-Kurse auf Honorarbasis. Ihre Einkünfte liegen unter 375€ im Monat -> kein Krankenkassenbeitrag.
Kann ich trotzdem die Kinderbetreuungskosten bei der Steuererklärung absetzen?

Danke Stefan

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6034 Beiträge, 1338x hilfreich)

Wenn es um das Jahr 2012 geht, ist das kein Problem. Ab 01.01.2012 sind die Beiträge gem. § 10 Abs. 1Nr. 5 als Sonderausgaben abzugsfähig.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31429 Beiträge, 16778x hilfreich)

Ergänzung: Zu zwei Dritteln.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Skopeko
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Na das sind ja richtig gute Nachrichten.

Ist das dann Zeile 68 (Andere außergewöhnliche Belastungen) oder Zeile 75?

Vielen Dank
Stefan

-----------------
" "

-- Editiert Skopeko am 17.02.2013 18:15

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31429 Beiträge, 16778x hilfreich)

68, würde ich sagen.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6034 Beiträge, 1338x hilfreich)

Aber nicht doch. Kinderbetreuung ist nicht im geringsten außergewöhnlich. :grins:
75 scheidet aber auch aus, da die Leistung i.d.R. nicht zu Hause erbracht wird.

Die Kinderbetreuung sind auf der Anlage Kind geltend zu machen, Seite 3, Zeile 67.

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