Liebes Forum,
mir ist heute aufgefallen, dass wir seit 2,5 Jahren kein Kindergeld für eines unserer 4 kleinen Kinder bekommen, was nun eine Krise mit meinem Mann ausgelöst hat.
Bitte fragt nicht nach den Gründen. Der Onlineantrag war ausgefüllt, ist in RS Familienkasse aber nie angekommen. Das Kinder- und Familiengeld (Bayern) geht in Absprache mit meinem Mann, der sich sonst um alle Finanzen kümmert, auf mein eigenes Konto - mir ist es warum auch immer bei den vielen Zahlungen schlichtweg nicht aufgefallen, dass Kindergeld für unser 2,5 Jahre altes Kind fehlt.
In der Steuererklärung sind wir gemeinsam veranlagt, für jedes Kind war bei WISO Steuer "Inländischer Anspruch auf Kindergeld für den Familienausgleich - 3000€" automatisch mit Ja angekreuzt, wobei in den letzten Jahren der Freibetrag bzw. Betreuungsfreibetrag günstiger war.
Das Kindergeld erhalten wir nun nur für die letzten 6 Monate rückerstattet, so dass in der Steuerklärung für 2024 soweit wir es verstehen der inländische Anspruch auf Kindergeld angepasst bzw. auf den tatsächlich ausgezahlten Betrag reduziert werden kann.
Kann hinsichtlich der gezahlten Steuer für die Jahre davor noch etwas getan werden?
Für z.B. die Steuerklärung 2023 kam der Steuerbescheid im Oktober 2024 - auch hier waren natürlich 3000€ Kindergeld automatisch berücksichtigt, auch wenn wir es nicht erhalten haben. Haben wir wirklich mehrere 1000€ hergeschenkt wie es mein Mann behauptet?:-(
Vielen Dank für Tipps!
Lenalu
-- Editiert von User am 1. Februar 2025 19:41
-- Editiert von User am 1. Februar 2025 19:41
Kindergeld 2,5 Jahre "vergessen" - Steueroptionen?
Zitat :Für z.B. die Steuerklärung 2023 kam der Steuerbescheid im Oktober 2024 - auch hier waren natürlich 3000€ Kindergeld automatisch berücksichtigt, auch wenn wir es nicht erhalten haben.
Das Kindergeld wird bei der Steuererklärung auch dann berücksichtigt, wenn man es nicht erhalten hat. Es reicht, dass ein Anspruch bestanden hat.
Zitat :Haben wir wirklich mehrere 1000€ hergeschenkt wie es mein Mann behauptet?:-(
Ja
Wir bekommen jetzt ja für 2024 eine rückwirkende Auszahlung von August bis Dezember und dachten, dass zumindest das nicht ausgezahlte Kindergeld von Januar bis Juli in der Steuererklärung'24 berücksichtigt werden kann.
Wenn aber nur der Anspruch relevant ist, wird dann auch für 2024 der volle theoretische Kindergeldanspruch zu unseren Ungunsten berücksichtigt, obwohl wir weniger als die Hälfte tatsächlich erhalten haben und die Steuererklärung noch offen ist?
Im Steuerprogramm wird wie von Dir erklärt, hh, nur nach Anspruch und nicht nach Auszahlung von Kindergeld gefragt. Es kann jedoch "Muss abweichendes Kindergeld eingetragen werden (Ausnahme)?" gewählt und hier ein €-Betrag eingetragen werden. Hier wird weiterhin erläutert, dass "Bei einer rückwirkenden Auszahlung des Kindergeldels begrenzt auf sechs Monate kann es zu abweichenden Beträgen kommen. Das betrifft aber nur solche Kindergeld-Anträge, die nach dem 18.07.2019 eingegangen sind."
Demnach sollten wir ein abweichendes Kindergeld eintragen können und den Bescheid zum Kindergeld von der Familienkasse mit der Steuererklärung'24 einreichen?
Vor 2018 wurden offenbar noch 4 Jahre rückwirkend gezahlt...
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Ich korrigieren meine vorhergehende Antwort im Hinblick auf § 31 Satz 5 EStG.
Wenn das Kindergeld festgesetzt, aber nicht ausgezahlt wurde, dann muss es nicht gegengerechnet werden.
Und jetzt?
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