Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob ich in der Steuererklärung die Einnahmen meines Kindes hinsichtlich Kapitalvermögen im Freibetragsbereich und steuerfreie Aktienverkäufe angeben muß.
Es geht nicht nur um die Eingabe, sondern ob ich bei steuerfreien Gewinnen durch Aktienverkäufe das Kindergeld verliere. Am liebsten würde ich gerne eine verläßlich Quelle lesen, in der das beschrieben wird.
Danke für die Antworten.
Grüße
Jerome
Kindergeld - Aktienverkäufe
2. Oktober 2006
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Frage vom 2. Oktober 2006 | 20:16
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 91x hilfreich)
Kindergeld - Aktienverkäufe
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#1
Antwort vom 6. Oktober 2006 | 10:26
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 12x hilfreich)
Steuerfreie Anteile von Einkünften gehören zu den Bezügen, steht in H 32.10 EStH 2006, dafür gibt es leider keine Fundstelle im Netz.
Gruß
der Petz
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