Kindergeld & Kleingewerbe

25. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Coxerspaniel
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 10x hilfreich)
Kindergeld & Kleingewerbe

Folgende Situation:

Ein 24-jähriger Student erarbeitet sich innerhalb eines Jahres ca. 10.000 Euro durch 2 Nebenjobs.
Da er parallel auch noch eine Internetseite betreibt, die Werbeeinnahmen (in bislang geringem, aber tendenziell stark steigendem Rahmen) abwirft, meldet er ein Kleingewerbe an. Um das Kleingewerbe effektiv führen zu können benötigt er dringend einen neuen Computer, sowie einiges an Zusatzhardware wie z.B. Festplatten für regelmäßige Backups etc.
Da die Ausgaben für diese Einkäufe die Werbeeinnahmen bei weitem übersteigen, würde das Kleingewerbe im aktuellen Jahr ein vierstelliges "Verlust" machen.

Kann dieser Verlust von den 10.000 abgezogen werden, sodass der Student wieder unter die Kidnergeldgrenze von 7.680 Euro fällt?
Wenn ja, dann vollständig oder nur teilweise?

(Der Student geht im übrigen davon aus, dass er in den kommenden Jahren mit seiner Internetseite Gewinne einfahren wird. )

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Kann dieser Verlust von den 10.000 abgezogen werden, sodass der Student wieder unter die Kidnergeldgrenze von 7.680 Euro fällt?
Das hängt von der Höhe der Investition ab:
bis 150 Euro: wird sofort abgeschrieben
bis 1000 Euro: wird pauschal auf 5 Jahre abgeschrieben
über 1000 Euro: wird je nach Nutzungsdauer abgeschrieben (z.B. Computer auf 3 Jahre)

Vermutlich liegen in deinem Fall die Kosten im Bereich 150 bis 1000 und sind somit über 5 Jahre abzuschreiben (jedes Jahr 1/5 bzw. 20%), wobei der komplette PC incl. Peripheriegeräte (Festplatten, Drucker, etc.) als ein Wirtschaftsgut zählt (da nur gemeinsam nutzbar).

Alle Beträge gelten ohne Mehwertsteuer.

MfG Stefan

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#2
 Von 
Coxerspaniel
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 10x hilfreich)

Was wäre wenn der Student bereits einen älteren PC verwendet und hierfür lediglich weitere Hardware (Festplatten etc.) für 1001 € excl. Mehrwersteuer anschafft? 3 Jahre?

Wie wird abgeschrieben, wenn mehrere Festplatten zum Stückpreis von 120€ angeschafft werden?

-- Editiert am 25.07.2009 15:45

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Was wäre wenn der Student bereits einen älteren PC verwendet und hierfür lediglich weitere Hardware (Festplatten etc.) für 1001 € excl. Mehrwersteuer anschafft? 3 Jahre?
Ja, aber ist das realistisch?

quote:
Wie wird abgeschrieben, wenn mehrere Festplatten zum Stückpreis von 120€ angeschafft werden?
Wie gesagt, da sie alleine nicht nutzbar sind, gehören sie zum Computersystem. Und wenn es nur um einen Rechner geht, gehören alle neu gekauften Festplatten zusammen (sind also leider über 150 Euro).

MfG Stefan

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#4
 Von 
Coxerspaniel
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 10x hilfreich)

Bei täglichen Backups von mehreren hundert Megabyte, welche redundant gespeichert werden (also immer auf zwei Festplatten, falls eine ausfällt) wäre das realistisch.

Wie steht es denn um externe Festplatten, die sind ja nicht an einen PC gebunden...?

Übrigens schon einmal vielen Dank für die bisherigen Antworten, haben mir schon sehr geholfen! :-)

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wie steht es denn um externe Festplatten, die sind ja nicht an einen PC gebunden...?
Sie sind aber nicht eigenständig nutzbar, ähnlich wie Drucker (obwohl es bei Kombigeräten (Fax, Kopierer und Drucker in einem) Ausnahmen gibt).

Seltsamer Weise sollen aber Disketten oder Magnetbänder selbstständig nutzbar sein (als Untersetzer?). Daher wäre es bei Wechselfestplatten für Backups (also nur zur Datenspeicherung) einen Versuch wert, diese als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) sofort abzuschreiben.
Ich hatte dich aber so verstanden, dass die Anschaffung erst ansteht und du gerne Planungssicherheit hättest (soweit das über ein Forum überhaupt möglich ist). Was bringt es, wenn du jetzt überinvestierst, nur um die Kindergeldgrenze zu erreichen, und dann wird es nicht anerkannt?

MfG Stefan

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#6
 Von 
Coxerspaniel
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 10x hilfreich)

Ein alter PC ist zwar vorhanden, aber an Festplattenkapazität mangelt es definitiv.
Angeschafft wird also auf jeden Fall, die Frage ist nur was und wieviel...

Aber ich habe das richtig verstanden, wenn das Kleingewerbe Verluste einfährt, dann wird das auf jedenfall von den 10.000 Einkommen abgezogen?

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Angeschafft wird also auf jeden Fall, die Frage ist nur was und wieviel..
So hatte ich es auch gedacht. Deshalb hatte ich ja "überinvestierst" geschrieben. Man ist schnell geneigt, etwas mehr zu kaufen, da ja indirekt die Kindergeldkasse bezahlt. Wenn es dann aber doch nicht reicht, um die Grenze zu unterschreiten, ist es gleich doppelt ärgerlich (zuviel gekauft und dann auch noch selbst bezahlt).

quote:
Aber ich habe das richtig verstanden, wenn das Kleingewerbe Verluste einfährt, dann wird das auf jedenfall von den 10.000 Einkommen abgezogen?
Ja, und zwar auch im Punkto Kindergeldgrenze, darauf kommt es dir ja an. Hinzu (besser: ab) kommen auch noch die üblichen Freibeträge (Arbeitnehmerpauschbetrag, etc.), bzw. die Werbungskosten, falls höher. Wenn es sehr knapp wird, sollte sich das besser ein Steuerberater mal anschauen, oder zumindest mit Elster durchrechnen (Elster 2009-2010 gibt es aber noch nicht). Die 10.000 waren doch Brutto, oder? Sonst wird es sehr schwierig.

MfG Stefan

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#8
 Von 
Coxerspaniel
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 10x hilfreich)

Brutto werden es voraussichtlich 13.500

allerdings:
Kilometerpauschale 7.500 km x 0.30 = 2.250 €
Studienbeiträge 2x 500 = 1.000 €
Semestergebühren 2x 200 = 400 € (kann man die ansetzen?)
Krankversicherung 12 x 65 € = 780 € (ja/nein?)
Rentenversicherung = ~1000 (ja/nein?)
Zinsen für KfW Studienkredit 12x45 = 540 €

Deshalb die Überlegung nach hohen Investitionen :-)
Allerdings würde nicht nur Hardware angeschafft, sondern auch noch Ausgaben für Programmierer für kleinere Aufträge sowie Webspacekosten anfallen.

-- Editiert am 25.07.2009 17:22

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Semestergebühren 2x 200 = 400 € (kann man die ansetzen?)
Vielleicht, siehe Steuer-Schutzbrief.

quote:
Krankversicherung 12 x 65 € = 780 € (ja/nein?)
Als Vorsorgepauschale (11% vom Lohn, maximal 1500 Euro)

quote:
Rentenversicherung = ~1000 (ja/nein?)
Als Altersvorsorgeaufwendungen (2009 sind 68% der Aufwendungen absetzbar, der Prozentsatz erhöht sich jedes Jahr um 2 Prozentpunkte)

Aber mit Kindergeld und speziell, was dabei als Einkommen angesehen wird, kenne ich mich nicht so gut aus, da solltest du noch auf andere Antworten warten.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Stell deine Mutter + Vater auf je 410 Euro Basis an, oder ein paar Freunde, Dabei verlierst du die Pauschale Steuer bei den Minijobbern.

Das Geld müssen die natürlich cash rausrücken.

Und dann Belege sammeln (nicht nur deine) Kaffe, Zucker, Klopapier, Papier , Bücher.... da kommt sicher was zusammen.

Und wenns am Jahresende immer noch zuviel ist. Wenn du als Privatperson viel Technik zu Weihnachten bestellst und erst im Januar wieder zurückgibst, kann man sein "Einkommen" auch nett schieben. Und hat Weihnachten viel Spielzeug. Sollte aber alles unter der AFA Grenze sein

Dein Gewerbe darf aber nicht lange Verluste machen sonst sagt das Finanzamt Hobby dazu.

K.



-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

also, Mustermann, was sind das schon wieder für Tipps?

quote:
Stell deine Mutter + Vater auf je 410 Euro Basis an,
Dann wären sie schon in der Gleitzone mit entsprechend komplizierter Berechnung der Abgaben, das möchtest du doch dem TE nicht zumuten, oder? (Die Geringfügigkeitsgrenze liegt immer noch bei 400 Euro glatt)
quote:
Das Geld müssen die natürlich cash rausrücken.
Und da wären wir bereits bei der Steuerhinterziehung (Scheingeschäft), und du bei der Anstiftung/Beihilfe.
quote:
Und dann Belege sammeln (nicht nur deine)
Und nochmal Steuerhinterziehung.
quote:
Wenn du als Privatperson viel Technik zu Weihnachten bestellst und erst im Januar wieder zurückgibst,
Und du meinst, eine Playstation, eine Carrera-Bahn für die Kinder o.ä. bekommt man als Betriebsausgabe durch?
quote:
und erst im Januar wieder zurückgibst
Dann gibt es im nächsten Jahr das gleiche Problem noch etwas größer. Aber OK, das Kindergeld wird sich dann so oder so erledigt haben (keine Investitionen und eventuell sogar schon Gewinn).
quote:
Dein Gewerbe darf aber nicht lange Verluste machen sonst sagt das Finanzamt Hobby dazu.
Das ist der einzige Satz von dir, den ich unterschreibe.
Ich weiß aber nicht, ob auch das Kindergeld wieder zurück verlangt werden kann, wenn das Gewerbe rückwirkend als Liebhaberei gewertet wird, vermutlich aber ja.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Coxerspaniel
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 10x hilfreich)

Also um es mal vorwegzunehmen:
Ich wollte schon im legalen Rahmen bleiben ;-)

Dass das Gewerbe bei dauerhaften Verlusten als Liebhaberei gewertet werden kann, ist mir bewusst. Allerdings kommt jetzt schon etwas rein und es ist davon auszugehen, dass die Einnahmen in den kommenden Jahren steigen werden. Die Gefahr der "Liebhaberei" sehe ich deshalb nicht.

Dank Stefans letztem Post hat sich das Problem aber ja schon fast erledigt! Ich rechne mal laut vor:

13.000 € Bruttoeinkommen

2.250 € Kilometerpauschale
1.000 € Studienbeiträge
400 € Semestergebühren
1430 € Vorsorgepauschale
~700 € Altersvorsorgeaufwendungen
540 € Zinsen für KfW Studienkredit

= 6320

13.000
./. 6.320
= 6680

Da wäre man ja längst in Sicherheit!
Jetzt die Frage, ob die Rechnung auch tatsächlich bei der Kindergeldgeschichte aufgeht...

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