Kindergeld

26. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
martin20
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld

Servuz und Hallo.

Es geht um folgendes.

Ich lebe mit meiner Freundinn zusammen mit der ich auch ein Kind habe.
Auf meiner Steuerkarte ist ein halber Kinderfreibetrag eingetragen.
Mein Problem ist jetzt: Wie verhält sich das mit dem Kindergeld bei der Lohnsteuererklärung?
Meine Freundinn erhält ja das volle Kindergeld. Muss ich jetzt bei der Steuererklärung angeben das ich Kindergeld erhalte oder nicht?!? Es erhält ja nun mal defenitiv meine Freundinn. Sie selbst geht nicht arbeiten. Das Programm meckert immer rum.

Besten dank im vorraus.

Grußli

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laragirl
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 77x hilfreich)

hi,
trage bei dir und auch bei deiner Freundin 924 Euro ein, dass sind 50 % des gezahlten staatlichen Kindergeldes.
liebe grüsse
lara

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
martin20
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

hey

erstma danke für die schnelle antwort. Meine freundinn macht aber keine steuererklärung.. sie geht ja auch nicht arbeiten. muss ich mir dann trotzdem das halbe kindergeld eintragen?!?

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48388 Beiträge, 17071x hilfreich)

Das hat nichts damit zu tun, ob Deine Freundin arbeitet oder eine Steuererklärung abgibt. Das Kindergeld wird beiden Elternteilen steuerrechtlich zu 50% zugerechnet, unabhängig davon, wer es ausbezahlt bekommt.

Anders würde es nur aussehen, wenn Deine Freundin die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht einhält. Die Unterhaltspflicht ist aber schon durch die Betreuung des Kindes erfüllt.

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