Kindergeld an Ehegatten des Kindes?

14. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Nerfenina
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)
Kindergeld an Ehegatten des Kindes?

Hallo,
angenommen ein erwachsenes behindertes Kind bzw. seine Mutter stellt einen Antrag auf Kindergeld, der aber abgelehnt wurde und eingeklagt wurde. Während dieser Zeit erhält das Kind Alg2, die Mutter arbeitet.
Angenommen nach 2 Jahren wird das Kindergeld vom Gericht der Mutter zugesprochen, dieser erhält nun aber ebenfalls Alg2, das Kind habe zwischenzeitlich geheiratet und werde vom Ehemann unterhalten.

Nun gäbe es ja theoretisch mehrere Möglichkeiten:

1. Die Mutter erhält das Kindergeld, wegen dem Zuflußprinzip wird ihr das Kindergeld aber als Einkommen vom Alg2 abgezogen, obwohl es ja rückwirkend gezahlt wurde für eine Zeit in der die Mutter kein Alg2 erhalten hat.

2. Das Kind erhält auf Abzweigungsantrag das Kindergeld als sein Einkommen, dann könnte jedoch die Arge kommen und das Kindergeld per Erstattungsanspruch einkassieren, weil es für die Vergangenheit Alg2 gezahlt hat.

In beiden Fällen wäre die Nachzahlung verloren.

Gibt es in dieser Konstellation noch die dritte Möglichkeit, in der die Nachzahlung per Abzweigungsantrag an den Ehemann des Kindes gezahlt wird?

Begründet wäre dies doch wegen der folgenden Annahmen:

1. BVerfG Urteil: Kindergeld ist Einkommen derjenigen Person an die es ausgezahlt wird
2. Estg: Kindergeld kann auch an diejenige Person ausgezahlt werden, die tatsächlich dem Kind Unterhalt leistet.

Beide Annahmen sprechen doch dafür, daß das Kindergeld, also die Nachzahlung, an den Ehemann ausgezahlt werden kann, und dann dessen Einkommen ist, so daß die Nachzahlung nicht von Ämtern einkassiert werden kann?
Oder ist an dieser Überlegung ein grober Fehler festzustellen?

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