Kindergeld, erhöhte Werbungskosten?

2. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
NataliaGo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld, erhöhte Werbungskosten?

Hallo zusammen!
Ich möchte gerne für 2011 Kindergeld rückwirkend beantragen bzw auf eine Ablehnung reagieren.
Einmal zu meiner Person, ich bin 23 Jahre alt und mache ein duales Studium und bin zur Zeit aufgrund dieser Ausbildung Beamtenanwärterin. Verdiene auch realtiv viel ca 900€. Ich habe aber auch wirklich viele und hohe Kosten. Ich habe mir ab Nov. 2010 eine eigene Wohnung in der Stadt, in welcher ich meine Ausbildung mache angemietet (diese liegt ca 45 km von meinem Elternhaus entfernt). Ich bin aber erst im Januar 2011 dort eingezogen,da wir relativ lang renoviert haben und ich die ganzen Möbel usw erst bestellen musste. Ca. im Sommer2011 habe ich mich umgemeldet und habe die Wohnung an meinem Arbeitsplatz als Hauptwohnsitz.
Nun habe ich eine Auflistung gemacht und würde gerne wissen, was evtl angerechnet werden könnte und ob es überhaupt lohnt einen Widerspruch zu schreiben.

1.Heimfahrten zu meinen Eltern( ich fahre jedes WE nach Hause, weil dort einfach mein "Lebensmittelpunkt" liegt, wegen Freunde, Familie usw.)
Jetzt habe ich im Internet gelesen, das die Anrechnung nur bei einer doppelten Haushaltsführung möglich ist. Das aber nicht der Fall wäre, wenn man im Elternhaus nur ein Zimmer bewohnt.
Wie seht ihr die Situation?

2. Kann ich die Umzugskostenpauschale von 640€ ansetzen? (bin mir hier etwas unschlüssig, da ich die Wohnung ja ab 2010 gemietet habe und ja nicht definitiv nachweisen kann, dass ich erst mitte Januar 2011 eingezogen bin)

3. Kann ich in irgendeinerweise von Januar bis März Verpflegungsmehraufwand geltend machen?

4. Auserdem gebe ich noch verschiedene Fahrtkosten an, da ich in verschiedenen Städten zum Arbeiten eingesetzt werde.
Als Beispiel einmal: Jan-März andere Stadt und ich fahre mit dem Auto, gleichzeitig habe ich aber ein Bus/Zug Abo, was ja in der Zeit weiter läuft. Kann ich das Abo überhaupt ansetzen( Für das komplette Jahr, gar nicht oder nur für April bis Dez?)

Ansonsten habe ich noch mehrere Sachen, die ich einreichen kann, wo ich mir aber sicher bin das diese möglich sind.

Ich würde mich sehr über Hilfe von euch freuen und sage jetzt schonmal ein großes Dankeschön!
Viele Grüße

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

zu 1.: Die Informationen sind richtig.

zu 2.: Ja

zu 3.: Nein, sofern bei 1. keine doppelte Haushaltsführung vorliegt

zu 4.: Verstehe ich nicht. Ein nicht genutztes Zugabo kann nicht als Werbungskosten angesetzt werden. Dagegen können die Fahrtkosten angesetzt werden, aber nur dann, wenn sie nicht erstattet wurden.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NataliaGo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

alles klar vielen dank:)
zu 4 war gemeint das ich das abo schon nutze , nur in den 3 monaten halt nicht in welchen ich mit dem auto gefahren bin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.563 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen