Kindergeld im Ausland aber Lohn aus Deutschalnd

15. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
LPMAN
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld im Ausland aber Lohn aus Deutschalnd

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich und meine beiden Kinder besitzen die Deutsche Staatsbürgerschaft.
Meine Ehefrau hat die Türkische.

Ich habe von mein Arbeitsgeber das Angebot erhalten, in der Türkei für 5 Jahre zu arbeiten.
Wir würden dann alle in die Türkei umziehen.
Die Kinder werden in der Türkei zu schule gehen müssen.

Mein Lohn werde ich aus Deutschland erhalten.
Ich erhalte mein Lohn aus Deutschland und bezahle dementsprechend abgaben.
Haben wir weiterhin Anrecht auf das Kindergeld?




-- Editiert von LPMAN am 15.07.2022 11:38

-- Editiert von LPMAN am 15.07.2022 11:38

-- Editiert von Moderator topic am 15.07.2022 16:31

-- Thema wurde verschoben am 15.07.2022 16:31

-- Editiert von Moderator topic am 18.07.2022 13:02

-- Thema wurde verschoben am 18.07.2022 13:02

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2801 Beiträge, 921x hilfreich)

Nach meiner Auffassung bekommst du Kindergeld in der genannten Konstellation nur, wenn du zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehst und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehst. Ansonsten dürfte es nicht funktionieren.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
LPMAN
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,

ja das frage ich mich eigentlich auch.
Wenn ich in die Türkei umziehen, erhalte ja mein Lohn aus einer Firma in Deutschland und bezahle Steuern.
Da ich ja Steurn und abgaben bezhale, sollte ich doch eigentlich anrecht auf Kindergeld haben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2801 Beiträge, 921x hilfreich)

Für mich stellt es sich nach § 63 Abs.1 S.6 EStG wie folgt dar:

"Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, haben, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, sie leben im Haushalt eines Berechtigten im Sinne des § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a."

(§ 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 a EStG verweist abschließend auf § 1 Abs.2 EStG, weshalb eine Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger auf Antrag nach § 1 Abs.3 EStG nicht für einen Anspruch ausreicht.)

Zitat (von LPMAN):
Da ich ja Steurn und abgaben bezhale, sollte ich doch eigentlich anrecht auf Kindergeld haben.
Wer dauerhaft im Ausland lebt, muss idR auch keine deutsche Einkommenssteuer oder Sozialversicherung mehr bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Wer dauerhaft im Ausland lebt, muss idR auch keine deutsche Einkommenssteuer oder Sozialversicherung mehr bezahlen.
Es sei denn, es handelt sich bei der Tätigkeit des TE um eine "Entsendung" durch einen deutschen AG. Dann bleibt der TE in Deutschland steuer- und sozialversicherungspflichtig angestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
smogman
Status:
Student
(2801 Beiträge, 921x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Es sei denn, es handelt sich bei der Tätigkeit des TE um eine "Entsendung" durch einen deutschen AG. Dann bleibt der TE in Deutschland steuer- und sozialversicherungspflichtig angestellt.
Das dürfte über einen Zeitraum von 5 Jahren nicht möglich sein. Unabhängig davon muss man aber auch keine deutsche Einkommenssteuer bei einer längerfristigen Entsendung bezahlen, wenn man ausschließlich im Ausland lebt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Das dürfte über einen Zeitraum von 5 Jahren nicht möglich sein. Unabhängig davon muss man aber auch keine deutsche Einkommenssteuer bei einer längerfristigen Entsendung bezahlen, wenn man ausschließlich im Ausland lebt.
Falsch. Innerhalb der EU ist die Entsendung max 24 Monate möglich. In Drittstaaten sind längere Zeitdauern möglich. Z.B. in den USA: 5 Jahre. Bei der Türkei müsste man es evaluieren.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Gäbe es da nicht die Möglichkeit auf KG über die Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger?


Die Voraussetzungen, nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt zu werden liegen hier aber nicht vor.

Zitat (von LPMAN):
Wenn ich in die Türkei umziehen, erhalte ja mein Lohn aus einer Firma in Deutschland und bezahle Steuern.


Steuern und Sozialabgaben müssen aber in der Türkei nach türkischem Recht bezahlt werden.

Zitat (von bostonxl):
Es sei denn, es handelt sich bei der Tätigkeit des TE um eine "Entsendung" durch einen deutschen AG. Dann bleibt der TE in Deutschland steuer- und sozialversicherungspflichtig angestellt.


Die Aussage ist falsch.

Zitat (von bostonxl):
Innerhalb der EU ist die Entsendung max 24 Monate möglich.


Das gilt hinsichtlich der Sozialleistungen. Steuerrechtlich geht die Steuerpflicht schon bei mehr als 183 Tagen auf den anderen Staat über.

Zitat (von bostonxl):
In Drittstaaten sind längere Zeitdauern möglich. Z.B. in den USA: 5 Jahre.


Das Sozialversicherungsabkommen mit den USA gilt aber nicht für Kindergeld. Steuerrechtlich gilt ebenfalls eine Grenze von 183 Tagen.

Zitat (von bostonxl):
Bei der Türkei müsste man es evaluieren.


Das Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei enthält keine vergleichbare Regelung. Es gilt daher das Sozialversicherungsrecht der Türkei.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.349 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen