Wir erwarten für Ende November die Geburt unseres ersten Kindes. Ich bin Alleinverdiener und verdiene in Lohnsteuerklasse III ca. 3800 Euro netto. Ich habe gehört, man könne ein Wahlrecht zwischen Kindergeld und Freibetrag ausüben. Wie hat dies zu geschehen (gegenüber Arbeitgeber oder Finanzamt), wann hat dies zu geschehen, und woher weiß ich, was für mich günstiger ist?
Für uns ist es wichtig, dass möglichst schnell zusätzliche Liquidität vorhanden ist, also der Lohnsteuerabzug nach Möglichkeit geringer wird.
Danke und Gruß
Michael
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Kindergeld oder Freibetrag?
27. Oktober 2010
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Frage vom 27. Oktober 2010 | 12:03
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld oder Freibetrag?
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#1
Antwort vom 27. Oktober 2010 | 12:50
Von
Status: Unbeschreiblich (47486 Beiträge, 16806x hilfreich)
Die Prüfung erfolgt ohne speziellen Antrag automatisch durch das Finanzamt im Rahmen der Erstellung des Einkommensteuerbescheides.
quote:
Für uns ist es wichtig, dass möglichst schnell zusätzliche Liquidität vorhanden ist, also der Lohnsteuerabzug nach Möglichkeit geringer wird.
Das ist nicht möglich. Beim Lohnsteuerabzug besteht kein Wahlrecht.
Außerdem liegst Du mit einem Bruttogehalt von ca. 6.000€ in Stkl. 3 sowieso ziemlich nah an dem Punkt, an dem Kindergeld und Kinderfreibetrag identische Vorteile haben. Selbst wenn bei Dir der Kinderfreibetrag günstiger wäre, dann handelt es sich in Deinem Fall gegenüber dem Kindergeld um monatlich einen einstelligen Euro-Betrag. Konkret habe ich bei einem Bruttogehalt von 6.000€ einen monatlichen Vorteil von 1,33€ zugunsten des Kinderfreibetrages ermittelt.
Die Eintragung eines Kinderfreibetrages auf der Steuerkarte ist in jedem Fall sinnvoll und hat nichts mit dem genannten Wahlrecht zu tun. Dieser Eintrag wirkt sich auf den Soli und die Kirchensteuer aus. Beim Soli werden 8,84€ monatlich gespart und bei der Kirchesteuer, sofern man die zahlt 14,48€. Außerdem entfällt der Zuschlag bei der Pflegeversicherung in Höhe von 9,37€. Der Kinderfreibetrag wird durch das Einwohnermeldeamt eingetragen.
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#2
Antwort vom 27. Oktober 2010 | 15:13
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort. Ich dachte aber, Lohnsteuerkarten seien abgeschafft? Jedenfalls für 2011 habe ich (noch) keine bekommen.
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#3
Antwort vom 27. Oktober 2010 | 17:05
Von
Status: Unbeschreiblich (47486 Beiträge, 16806x hilfreich)
quote:
Ich dachte aber, Lohnsteuerkarten seien abgeschafft?
Das ist richtig. Für 2011 werden keine neuen Steuerkarten ausgestellt, sondern die Steuerkarte 2010 wird weiter verwendet. Danach ab 2012 wird das Ganze auf ein elektronisches Verfahren umgestellt, was die Steuerkarte in Papierform ersetzt.
Der Kinderfreibetrag muss daher auf die Steuerkarte 2010 eingetragen werden. Ab 01.01.2011 ist jedoch das Finanzamt für Änderungen der Steuerkarte zuständig.
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