Kindergeld oder Kinderfreibetrag

28. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
womomutti
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld oder Kinderfreibetrag

Hallo
Herr X hat gerade seinen Einkommensteuerbescheid zurückbekommen und hat dazu eine Frage.
Herr X hat für 2017 für seine Tochter noch für den Januar 2017 Kindergeld bekommen.
Bei der Steuererklärung hat er das Formular „KINDER" ausgefüllt und dieses Kindergeld auch so eingetragen.
Er ging davon aus dass der Anspruch auf Kinderfreibetrag noch für das gesamte Jahr 2017 besteht und somit bei der GÜNSTIGEN PRÜFUNG die Variante FREIBETRAG vom Finanzamt gewählt wird und er somit auch den Freibetrag eingeräumt bekomme.
Nun jedoch wird weder das Thema KINDERGELD noch KINDERFREIBETRAG bei den Ausführungen im Steuerbescheid erwähnt.

Hat das so seine Richtigkeit oder hat das Finanzamt da was übersehen?
Soll Herr X evtl. Einspruch gegen diesen Bescheid einlegen

Bedauerlicher weise konnte Mann /Frau noch letztes Jahr bei der Abgabe des Steuerbescheides den gesamten Vorgang nochmals mit der freundlichen Finanzamtmitarbeiterin durchgehen und evtl. Versäumnisse o.ä, noch ergänzen was seit 2018 nicht mehr möglich war.

Gruß vom

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
womomutti
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry , hatte die letzte Seite übersehen.
Sie hatten recht .Das FA schreibt das die gesetzlichen Voraussetzung für die Tochter nicht gegeben sind da diese im Juni 2017
25 Jahre wurde.
Herr X war der Meinung wenn Kindergeldberechtigt dann auch Kinderfreibetrag berechtigt.
Danke für die Antwort
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Herr X war der Meinung wenn Kindergeldberechtigt dann auch Kinderfreibetrag berechtigt.


Diese Annahme ist ja auch richtig.

Zitat:
Das FA schreibt das die gesetzlichen Voraussetzung für die Tochter nicht gegeben sind da diese im Juni 2017 25 Jahre wurde.


Na und? Deswegen kann sie trotzdem im Januar 2017 Anspruch auf Kindergeld und 1/12 des Kinderfreibetrages gehabt haben. Da war sie ja noch nicht 25 Jahre alt.

Zitat:
Hat das so seine Richtigkeit oder hat das Finanzamt da was übersehen?


Im Moment sieht es für mich so aus, als habe das Finanzamt einen Fehler gemacht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
womomutti
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort
Herr X hat sich das mal durchgerechnet (GÜNSTIGEN PRÜFUNG)
Die Steuerersparnis (1/12 ) für einen Monat Freibetrag-Anspruch würde 1,11 Euro betragen.
Kindergeld für einen Monat 190,00 Euro
Dann nimmt Herr X natürlich das Kindergeld ;)

Danke für die hilfreichen Tips

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
warum hat das FA einen Fehler gemacht?


Deswegen:

Zitat (von Eugenie):
Das FA schreibt das die gesetzlichen Voraussetzung für die Tochter nicht gegeben sind da diese im Juni 2017 25 Jahre wurde.


Ich gehe bei so einer Antwort erst einmal davon aus, dass sie korrekt und vollständig ist und dann nicht noch nachgeschoben wird, dass es doch eine Günstigerprüfung gegeben hat. Schließlich ist so ein Hinweis des FA auch sinnlos, wenn die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld und Kinderfreibetrag ohnehin nur bis Jan. 2017 vorgelegen haben.

Ich habe meine Aussage auch deutlich als Vermutung formuliert.

Zitat:
Die Steuerersparnis (1/12 ) für einen Monat Freibetrag-Anspruch würde 1,11 Euro betragen.


Da hat sich Herr X wohl verrechnet, es sei denn die gesamte Steuerlast von Herrn X hat nur 1,11€ betragen. Mit einem Gehaltsrechner kann man das nicht ausrechnen.

Bei einem Single liegt die Grenze, ab der der Kinderfreibetrag günstiger als das Kindergeld ist etwa bei einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 34.000€, bei Verheirateten etwa bei 65.000€.

Im übrigen wird beim Soli (und der Kirchensteuer) auch dann der volle Kinderfreibetrag berücksichtigt, wenn nur für einen Monat die entsprechenden Voraussetzungen vorlagen. Daher lohnt es sich schon, sorgfältig zu prüfen, ob hier etwas schief gelaufen ist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.934 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen