Kindergeld zurückzahlen?

16. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
erinbrockovich
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld zurückzahlen?

Hallo, meine Freundin steckt in einer ziemlich schwierigen Situation.
Das letzte Jahr war sehr "bescheiden" für sie und ihre beiden Kinder.
Wo fange ich an? Ich versuche es in so wenig Worten zu beschreiben,
wie möglich. Bei Unklarheiten, bitte nachfragen: Bis 2004 hat sie in
D gearbeitet und war alleinerziehend mit einem Kind (damals 7 Jahre).
Als ihr Lebensgefährte (nicht der Vater) aus Karrieregründen eine
Beförderung ins Ausland annahm, hat sie ihre Arbeit aufgegeben
(Ruhevertrag) und ist ihm gefolgt. Für ihr Kind hat sie nie Unterhalt
erhalten. Der Vater ist US-Amerikaner, der in den USA lebt. Das
Verfahren ist beim Jugendamt/Gericht mittlerweile 12 Jahre anhängig
(aber das ist eine andere "Baustelle"). Ende 2004 hat sie ihren
Lebensgefährten geheiratet und 2005 kam ihr Kind im Ausland zur Welt.
Die Ehe ging leider in die Brüche und sie ist seit 2008 wieder in
Deutschland mit beiden Kindern. Sie hat sich während des
Auslandaufenthaltes in Deutschland nicht abgemeldet und das
Kindergeld für ihr erstes Kind wurde weiter auf ihr Konto gezahlt. Da
sie ja keinen Unterhalt vom Vater erhielt, war sie auf das Geld
angewiesen,- auch im Ausland (wo es so etwas wie Kindergeld nicht
gab). Als sie 2008 dann ihr zweites Kind bei der Familienkasse
angemeldet hat, um auch für dieses Kind Kindergeld zu erhalten, wurde
festgestellt, dass sie unrechtmäßig für die letzten 4 Jahre
Kindergeld für ihr erstes Kind erhalten hätte. Jetzt wurde sie
aufgefordert, die Summe von fast 7000,-- Euro zurückzuzahlen!! Da sie
jetzt leider wieder alleinerziehend mit zwei Kindern ist und der
Vater vom zweiten Kind erst vor kurzem angefangen hat Ehegatten- und
Kindesunterhalt zu zahlen, ging es ihr in den letzten 10 Monaten sehr
schlecht (kein Arbeitslosengeld 1 und 2, keinen Unterhaltsvorschuß,
keine Arbeit....). Sie sitzt nun auf einem Berg von Schulden
(Anwaltskosten, Darlehen von Eltern etc.) und jetzt auch noch die
Kindergeldforderung. Sie hat versucht, die Vollziehung auf der Basis
"unbillige Härte" (§ 361 Abs. 2 Abgabenordnung, § 69 Abs. 2
Finanzgerichtsordnung) auszusetzen und hat Widerspruch eingelegt,
aber leider ohne Erfolg. Für weitere Details könnte ich Ihnen gerne
den Widerspruchsbescheid (Einspruchsentscheidung) mailen falls Sie
mir Ihre Email Adresse geben würden, ebenso ihren ausführlichen Brief
an die Familienkasse. Nun meine Frage an Sie: Gibt es noch eine
Möglichkeit, zu verhindern, dass sie diese große Summe zurückzahlen
muss? Sie hatte anfangs auch gar nicht gewusst, dass sie ihren Sohn
bei der Kindergeldkasse abmelden muss. Zum anderen ist sie jährlich
auf Heimatbesuch in D gewesen mit den Kindern und sie war sich nie
sicher, ob das alles klappen würde im Ausland und wie lange sie dort
bleiben würden (deshalb ja auch nicht die Abmeldung bei der
Gemeinde). Ihr X-Mann hat während der Zeit keine Steuern in D
bezahlt, sie ebenso nicht (Steuerausländer). Vielen Dank für Ihre
Hilfe!!

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