Kindergeldfreibetrag Studienbeitraege und AFA Photovoltaikanlage

15. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
theparro
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeldfreibetrag Studienbeitraege und AFA Photovoltaikanlage

man stelle sich im allgemeinen folgenden fall vor:
student s hat eine werkstudentenstelle und hat dadurch einkommen. s' mutter erhaelt kindergeld fuer den student s.
da s gewissenhaft und gesetzestreu handeln moechte macht er sich im vorraus gedanken welche einnahmen er haben darf. der freibetrag liegt bei 7680 euro. zusaetzlich darf er zweimal studiengebuehren in hoehe von 500 euro, also 1000 euro einkommensmindernd angeben. da s eine photovoltaikanlage besitzt, und diese kreditfinaziert hat, muss er dafuer in 2007 sagen wir mal 900 euro zinsen bezahlen. ausserdem moechte er die solaranlage degressiv abschreiben wodurch er nochmal sagen wir mal 1100 afa hat.
darf s nun im in diesem jahr 2007 7680+1000(studiengebuehr)+900(zinsaufwendungen solaranlage )+ 1100 (afa-solaranlage) = 10680 euro verdienen ohne dass seine mutter um das kindergeld bangen muss?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Ja, wenn man darin auch die Einnahmen aus der Photovoltaikanlage berücksichtigt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.765 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen