Kindergeldrückzahlung für mehrere Jahre

25. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Akalit
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)
Kindergeldrückzahlung für mehrere Jahre

Hallo,
ich habe für mehrere Jahre zu Unrecht Kindergeld bezogen! Meine Frau und ich stehen deswegen fast vor der Scheidung. Ich will damit sagen, das die mir ordendlich den Kopf gewaschen hat. :sad:

So jetzt mein Problem. Meine Frau ist Beamtin, und damals als wir unsere zwei Kinder bekommen haben war Sie Zuhause im Erziehungsurlaub. Die Kindergeldanträge haben wir immer zusammen ausgefüllt,und der Familienkasse mitgeteilt das meine Frau Beamtin ist und ich das Geld bekommen soll. Nach Beedigung des Urlaubes, ging meine Frau arbeiten und Bezog dann das Kindergeld, was ja auch in den Bezügen ersichtlich war. Dadurch wir jeder für sich ein eigenes Konto haben,ist dies meiner Frau auch nicht aufgefallen. Der Kasse wurde dies auch mitgeteilt das meine Frau wieder arbeiten ist.

Trotz dieser Mitteilung wurde mir weiter Kindergeld gezahlt und ich habe dies auch meiner Frau nicht gesagt, im Gegenteil ich sagte Ihr das ich dies geregelt habe. Da meine Frau auch keine Einsicht in meine Fianzen hat, war dies auch kein Problem, schließlich waren die gezahlten Kinderbeitäge nur auf ihrer Lohnsteuekarte eingetragen

Nach dem Abgeich zwischen Kindergeldkasse und Besoldungsstelle sind wir aufgeflogen. Wir sollen den zuviel gezahlten Betrag zurückzahlen, was ich wir ja auch wollen.

So jetzt kommen die Fragen.

1. Meine Frau hat großen Ärger am Hals wegen Steuerhinterziehung, Strafttat, Beamtin auf Lebenszeit, usw.
Wieso halten die Behörden sich ncht an mich? Ich war doch das schwarze Schaf.

2. Was ist mit der Verjährungsfrist, die Kindergelkasse hätte doch garnicht zahlen dürfen, da meine Frau doch im öffentlichen Dienst arbeitet.

3. Wie sieht das mit Ratenzahlung aus, da ich jetzt zusätzlich noch arbeitslos werde. :sad:

Für Informationen wäre ich dankbar.



-- Editiert am 26.04.2009 10:09

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Akalit
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Zusammen,

habe ich in der falsche Rubrik geschrieben, da ich noch keine Antwort bekommen habe? Oder muss der Beitrag verschoben werden.
Gruß Akalit

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

zu 1.: Du hast zunächst zu Recht Kindergeld bezogen. Dann hat Deine Frau zusätzlich Kindergeld beantragt, obwohl Du weiter Kindergeld bezogen hast. Die falschen Angaben hat also Deine Frau in ihrem Antrag gemacht. Insofern sehe ich den Vorwurf der Steuerhinterziehung gegen Deine Frau als berechtigt an.

zu 2.: Das hättest Du aber der Kindergeldkasse auch mitteilen müssen. Was genau hast Du der Kindergeldkasse denn mitgeteilt, nur dass Deine Frau wieder arbeiten geht oder auch, dass sie im öffentlichen Dienst arbeitet und nun über ihr Gehalt Kindergeld bezieht. Aber selbst im letzteren Fall hätte Dir doch auffallen müssen, dass Du weiter Kindergeld beziehst. Bei Steuerhinterziehung beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre.

Wenn es sich um einen Übermittlungsfehler zwischen den Familienkassen handelt, dann kommt Ihr möglicherweise um den Vorwurf der Steuerhinterziehung herum, nicht jedoch um die Rückzahlung des zuviel erhaltenen Kindergeldes.

zu 3.: Das wäre reine Kulanz.

Du bist wohl einer von diesen Fällen:
http://www.n-tv.de/1035451.html

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Akalit
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Das Problem ist das, ich meiner Frau gesagt habe, das ich alles mit der Kindergeldkasse regel. Der Kasse wurde mitgeteil, das ich Kindergeld bezogen habe, uns Sie, da der Erziehungsurlaub beendet war, jetzt wieder im öffentlichen Dienst arbeiten geht. Zwei Jahre später ist Sie Beamtin auf Lebenszeit geworden. Das ich weiterhin Geld von der Kindergeldkasse bezogen habe, habe ich ihr verschwiegen.
Somit trage ich doch die Schuld, aber nein die halten sich an meiner Frau.
Wieso???

Und richtig, wir nein ich gehöhre zu diesem Fall!

Sollte ich mal die Unterlagen von der Kindergeldkasse anfordern, weil bis jetzt ist nur das Amt für Besoldung aktiv geworden. Ich habe nur von meiner Seite die Zahlung sofort bei der Kindergeldkasse einstellen lassen, da die weiter gezahlt haben. Ob da was übermittelt worden ist, mag ich zu bezweifeln.

Mit der Rückzahlung müssen wir uns einigen, ich habe das Geld ja auch nicht auf einen Schlag bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Akalit
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
hat den keiner einen guten Rat für mich?

Soll ich mich selber anzeigen?

Was würde dies für mich bedeuten und vor allen Dingen würde die meine Frau entlasten?

Gruß
Akalit

0x Hilfreiche Antwort

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