Hallo, meine Freundin hat ein Kind aus 1 Ehe, bei dem gemeinsames Sorgerecht besteht. Sie bekommt kindesunterhalt vom Vater. Muss man den erhaltenen Kindesunterhalt in der Steuererklärung angeben? Eine Bekannte meint ja und das Wiso programm rechnet ihr dann eine Steuerrückerstattung von fast 0 Euro aus, anstatt 1000Euro
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Kindesunterhalt
1. September 2009
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Frage vom 1. September 2009 | 13:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt
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#1
Antwort vom 1. September 2009 | 15:43
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
Der Kindesunterhalt muss in der Steuererklärung nicht
angegeben werden.
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