Hallo,
ich bin seit Ende 2008 geschieden und ich zahle seit April 2008 für meinen Sohn unterhalt.
Kann man diese Zusatzbelastungen bei der Einkommensteuer absetzen?
In welcher Rubrik/Kategorie im Elster Programm muss man es angeben?
Wird der Betrag auf das ganze Jahr gerechnet im Elster eingegeben?
Muss ich beim Finanzamt Kontobeläge mit hinzufügen?
Was muss ich beachten?
Danke für Ihre Antworten!
Walter
Kindesunterhalt absetzbar?
24. Februar 2009
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Frage vom 24. Februar 2009 | 12:03
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 7x hilfreich)
Kindesunterhalt absetzbar?
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#2
Antwort vom 24. Februar 2009 | 16:11
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 7x hilfreich)
Hallo,
im Elster steht ein Einagbefeld unter "Anlage Kind - Angaben zum Kind" Anspruch auf Kindergeld oder vgl Leistungen für 2008 in Euro.
In meiner Lohnsteuerkarte steht "Zahl der Kinderfreibeträge = 1,0" Was muss ich da jetzt eintragen? Ich bekomme kein Kindergeld, das geht direkt an die ex Frau und der Kinderfreibetrag in Euro ist mir unbekannt. Was muss ich da eintragen?
Gruss
Walter
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