Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage in Bezug auf die Angabe des Unterhalts bei der Lohnsteuer.
Ich habe einen Sohn und zahle seit der Geburt jeden Monat den Unterhalt. Die Mutter und ich waren nie zusammen und sind es auch nicht. Ich bin momentan auch noch nicht offiziell als Vater eingetragen, obwohl ich durch ein Test weiß das es mein leiblicher Sohn ist. Somit steht mein Sohn auch nicht als halbes Kind auf der Steuerkarte.
Die Mutter erhält jeden Monat Kindergeld.
Meine Frage ist, ob ich das Kind bzw. den Unterhalt irgendwie bei der Steuer angeben kann und wenn ja in welcher Form.
Grüße
Raedsche
Kindesunterhalt bei nicht eingetragenem Kind
16. April 2014
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Frage vom 16. April 2014 | 11:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt bei nicht eingetragenem Kind
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#1
Antwort vom 16. April 2014 | 12:55
Von
Status: Schüler (179 Beiträge, 73x hilfreich)
Kindesunterhalt ist steuerlich nicht absetzbar.
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