Hallo,
habe mal eine Frage zahle jeden Monat 360€ an meine Ex-Frau Unterhalt für mein Kind (15 Jahre).
Sie bekommt das Kindergeld und das Kind habe ich auch nicht auf meiner Steuerkarte. Kann ich
die Unterhaltskosten beim Lohnsteuerjahresausgleich angeben ?
Kindesunterhalt beim Lohnsteuerjahresausgleich angeben.
2. März 2020
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Frage vom 2. März 2020 | 15:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt beim Lohnsteuerjahresausgleich angeben.
#1
Antwort vom 2. März 2020 | 16:03
Von
Status: Wissender (14907 Beiträge, 4568x hilfreich)
Hallo,
vorweg, es heißt Einkommensteuererklärung, den Lohnsteuerjahresausgleich kannst du nicht machen.
Und Kindesunterhalt kann man nicht absetzen.
Du füllst einfach die Anlage Kind aus (mit dem dir wahrscheinlich zustehenden halben Kindergeld), mehr geht nicht.
Wenn du auch Unterhalt für deine Exfrau zahlen würdest sähe es anders aus.
Stefan
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