Kindesunterhalt beim Lohnsteuerjahresausgleich angeben.

2. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
MIchaelMG
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt beim Lohnsteuerjahresausgleich angeben.

Hallo,
habe mal eine Frage zahle jeden Monat 360€ an meine Ex-Frau Unterhalt für mein Kind (15 Jahre).
Sie bekommt das Kindergeld und das Kind habe ich auch nicht auf meiner Steuerkarte. Kann ich
die Unterhaltskosten beim Lohnsteuerjahresausgleich angeben ?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

vorweg, es heißt Einkommensteuererklärung, den Lohnsteuerjahresausgleich kannst du nicht machen.

Und Kindesunterhalt kann man nicht absetzen.
Du füllst einfach die Anlage Kind aus (mit dem dir wahrscheinlich zustehenden halben Kindergeld), mehr geht nicht.

Wenn du auch Unterhalt für deine Exfrau zahlen würdest sähe es anders aus.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.376 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen