Kindesunterhalt und Steuer

29. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest123-53
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Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)
Kindesunterhalt und Steuer

Ich zahle für 2 Kinder aus erster Ehe Unterhalt. In der Steuererklärung gebe ich diese Unterhaltszahlungen grundsätzlich an. Weil ich den Mindestunterhalt für Beide zahle erhält meine Ex das volle Kindergeld. Ich muß für das Unterhaltsgeld die Steuern bezahlen. Meine Ex wohnt in einem anderen Bundesland. Muß sie eigentlich bei Ihrer Steuererklärung den Unterhalt den sie von mir steuerfrei erhält angeben ? Wenn sie das nicht tut kann das für sie Konsiquenzen haben ?

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6 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49368 Beiträge, 17365x hilfreich)

Kindesunterhalt ist mit dem Kinderfreibetrag abgegolten. Unabhängig davon, wer das Kindergeld tatsächlich erhält, wird es steuerlich beiden Elternteilen je zur Hälfte angerechnet.

Du kannst daher den gezahlten Unterhalt nicht steuerlich geltend machen.

Die Mutter muss aus diesem Grund den Kindesunterhalt auch nicht bei der Steuer angeben.

Falls Du bisher falsche Angabe zum Kindergeld und zum Unterhalt gemacht hast, hat das eher Konsequenzen für Dich.

Ich gehe aber davon aus, dass das Finanzamt trotz Deiner fehlerhaften Angaben in der Steuererklärung das Kindergeld (zur Hälfte) und den Kindesunterhalt (gar nicht) bei Dir berücksichtigt hat.

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#2
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Was hätte es für einen Sinn für mich falsche Angaben zu machen wenn ich Steuerlich den Unterhalt sowiso nicht geltend machen kann ? Es ist wohl auch dem Finanzamt klar das die Mutter bei zahlung des Mindestunterhalt das gesamte Kindergeld einstreicht. Irgendwie verstehe ich Deine Antwort nicht ganz hh .

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49368 Beiträge, 17365x hilfreich)

Du hast in Deiner Frage geschrieben, dass Du den Kindesunterhalt angibst. Da sich dafür kein explizites Feld im Formular findet, kann ich mir nur vorstellen, dass Du es als außergewöhnliche Belastung angibst oder zusammengefasst mit dem Unterhalt für die Mutter.
Egal, in welches Feld Du es einträgst, da gehört es nicht hin und ist somit eine falsche Angabe. Bestenfalls handelt es sich um eine überflüssige Angabe.

Aus der Formulierung bzgl. des Kindergeldes entnehme ich, dass Du das Kindergeld in dem entsprechenden Feld der Anlage "Kinder" nicht angibst. Das ist ebenfalls falsch, da Du die Hälfte des Kindergeldes hier angeben musst. Die Zahlung des Kindergeldes erfolgt immer an die Person, in deren Haushalt das Kind lebt.

Auch in Deinem Fall musst Du das Hälftige Kindergeld in Deiner Steuererklärung angeben, obwohl Dir diese Summe nicht beim Unterhalt angerechnet wird.

Der Tenor Deiner Frage war, ob Deine Frau falsche Angaben in der Steuererklärung macht und somit eine Steuerhinterziehung begeht.
Die Antwort darauf ist, dass sie sich vollkommen korrekt verhält, und Du falsche Angaben machst.

Dass das Finanzamt mit großer Wahrscheinlichkeit Deine Angaben ignoriert und damit den Steuerbescheid korrekt ausstellt, führt nur dazu, dass das keine Konsequenzen hat.
Daran, dass Du die Formulare falsch ausgefüllt hast, ändert das aber nichts.

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#4
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Die Anlage Kinder fülle ich aus und dort schreibe ich rein wieviel Unterhalt ich im Jahr für die Kinder bezahlt habe egal ob es dafür eine Spalte gibt oder nicht. In der Anlage schreibe ich auch im Klartext dazu dass das Kindergeld die Mutter in voller Höhe erhält. Also wenn ich Dich richtig verstehe zahle ich sogar noch Steuer für das halbe Kindergeld obwohl ich es gar nicht erhalte. Zudem erhält meine Exfrau wie ich einen Kinderfreibetrag obwohl ich alleine barunterhaltspflichtig bin.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49368 Beiträge, 17365x hilfreich)

Wenn es Dir Freude bereitet, diese Angaben in die Anlage Kinder einzutragen, dann kannst Du das gerne tun. Den Finanzbeamten interessiert das nur überhaupt nicht.

Und in dem Feld, wo nach dem Kindergeld gefragt wird sollte korrekt 924€ stehen. Das gilt auch in Deinem Fall.

Außerdem hast Du doch die Frage nach dem "getrennt leben" und "zusammen Varanlagen" gestellt. Bei einer Zusammenveranlagung stellt sich doch die Frage gar nicht.

-- Editiert von hh am 01.06.2004 15:27:18

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#6
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Ich bin zum zweitenmal verheiratet und da stellt sich mir die andere Frage.

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