Hallo und guten Tag,
ich hoffe das jemand einen guten Ratschlag für mich hat.
ich war 4 Jahre arbeitslos bzw. geringverdiener-bis november 2003-,trotzdem hat die awo meinen zu zahlenden kindesunterhalt auf 150 prozent festgesetzt und ich hatte leider keinen widerspruch eingelegt.
meine schulden betrugen ca.15.000,-
eine lohnpfändung führte dazu,das meine schulden komplett getilgt sind!
trotzdem wurde mir der titel noch nicht zugesand,sondern im gegenteil,das finanzamt aufgefordert,meine rückerstattung an die awo zu überweisen.meine frage bezieht sich jedoch nicht auf diese willkürliche schikane,sondern darauf ob ich die bezahlten 15.000,- rückstand bei der steuererklärung geltend machen kann.
Ich habe im vergangenen jahr also 15000,- rückstand beglichen und monatlich ca 350 euro unterhalt gezahlt.
kennt sich damit jemand etwas aus?aus steuerlicher sicht?
herzlichen Dank im voraus
peter
-- Editiert von peterpeter am 27.02.2005 12:09:18
Kindesunterhaltschulden und Steuererstattung
27. Februar 2005
Thema abonnieren
Frage vom 27. Februar 2005 | 12:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhaltschulden und Steuererstattung
#1
Antwort vom 27. Februar 2005 | 12:27
Von
Status: Beginner (119 Beiträge, 10x hilfreich)
Wenn es sich bei den gezahlten 15.000 € um rückständigen Kindesunterhalt handelt, wird bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens gegebenenfalls ein hölftiger Kinderfreibetrag angesetzt, wenn nicht das anzurechnende hälftige Kindergeld für Dich günstiger ist.
Weitergehende Möglichkeiten gibt es nicht.
#2
Antwort vom 28. Februar 2005 | 12:29
Von
Status: Unbeschreiblich (49737 Beiträge, 17455x hilfreich)
Dar hälftige Kinderfreibetrag wird sowieso angesetzt.
Die 15.000€ Nachzahlung kannst Du leider nicht weiter steuerlich geltend machen.
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