Ich bin alleinsorgeberechtigter Vater eines 6jährigen Jungen.
Die Kindsmutter zahlt keinen Unterhalt. Sie hat sich dennoch vor 3 Jahren den halben Freibetrag eintragen lassen.
Ich bin selbstständig. Ich habe soeben die Steuererklärungen für 2018 und 2019 eingereicht und dabei den vollen Freibetrag angesetzt. Wird das so anerkannt werden? Kann ich das auch noch rückwirkend für das Jahr 2017 machen? Hier besteht schon ein Steuerbescheid.
Was passiert mit der Kindsmutter? Meines Wissens hat sie eine Anstellung für ca. 1700 EUR brutto.
-- Editiert von Morpheusberlin am 31.10.2020 21:29
Kindsmutter zahlt keinen Unterhalt, rückwirkend vollen Freibetrag?
31. Oktober 2020
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Frage vom 31. Oktober 2020 | 21:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindsmutter zahlt keinen Unterhalt, rückwirkend vollen Freibetrag?
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#1
Antwort vom 31. Oktober 2020 | 22:58
Von
Status: Unbeschreiblich (47631 Beiträge, 16834x hilfreich)
Zitat:Wird das so anerkannt werden?
Es kann zwar Rückfragen geben, aber wenn die Kindsmutter keinen Unterhalt gezahlt hat, dann wird das anerkannt. Warum zahlt sie bei 1.700€ brutto keinen Unterhalt? Allerdings geht es bei der Kindesmutter ohnehin nur um 80€/Jahr für den Soli und ggf. 131€ Kirchensteuer.
Die Kindesmutter wird dann wahrscheinlich zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert und muss die Beträge nachzahlen.
#2
Antwort vom 1. November 2020 | 09:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWarum zahlt sie bei 1.700€ brutto keinen Unterhalt? :
Das habe ich mühevoll selbst recherchiert. Da ich vor dem Familiengericht und dem Jugendamt als bindungsintolerant gelten würde, unternehme ich nichts gegen die Kindsmutter (die noch über Einnahmen aus dem Handel mit Autos, Einnahmen aus Diebstählen etc verfügt, der Nachweis ist aber sehr schwer und der Staat unternimmt wie üblich selbst auch nichts)
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#3
Antwort vom 1. November 2020 | 11:56
Von
Status: Unbeschreiblich (47631 Beiträge, 16834x hilfreich)
Zitat:die noch über Einnahmen aus dem Handel mit Autos, Einnahmen aus Diebstählen etc verfügt, der Nachweis ist aber sehr schwer und der Staat unternimmt wie üblich selbst auch nichts
Du willst damit sagen, dass sie Schwarzgeldeinnahmen hat und somit Steuerhinterziehung begeht und dadurch erst auf 1.700€ brutto kommt?
Zahlt die Kindsmutter überhaupt Steuern? Denn das wäre ja die Voraussetzung dafür, dass sich der Kinderfreibetrag überhaupt auswirkt.
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