Guten Tag,
Ich soll jetzt den Kindsunterhalt auf das Konto des neuen Lebensgefährten meiner Ex- Frau überweisen.Meine Ex- Frau hat sich selbstständig gemacht. Ist Kindsunterhalt nicht auch eine Einnahme und müßte angegeben werden?
Kindsunterhalt bei Steuer angeben?
12. März 2009
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Frage vom 12. März 2009 | 14:42
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindsunterhalt bei Steuer angeben?
Haben Sie sich versteuert?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 14. März 2009 | 11:17
Von
Status: Junior-Partner (5527 Beiträge, 457x hilfreich)
Ich soll jetzt den Kindsunterhalt auf das Konto des neuen Lebensgefährten meiner Ex- Frau überweisen.
Dr. Wolkenfuss hallo,
hast du das schriftlich, kläre das mit dem Jugendamt ab und gut ist.
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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"
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