Kirchensteuer - Fehler auf Lohnsteuerkarte

10. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
sascha10365
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kirchensteuer - Fehler auf Lohnsteuerkarte

Hallo,
ich bin jetzt seit drei Jahren in meiner Firma, vor kurzem habe ich erst festgestellt das ich ja keine Kirchensteuer zahle, obwohl es auf meiner Lohnsteuerkarte vermerkt ist. Ich habe dann die Dame aus unsrere Buchhaltung daruf angesprochen... wieso? ... Die in der Buchhaltung haben es auf mein Lohnsteuerkarte übersehen. NUN muss ich bazahlen, will aber auch kündigen, aber dann sagte sie aus Buchhaltung das es sein kann das ich die drei Jahre nachzahlen muss....STIMMT DAS??? ich habe doch nicht allein die Schuld das ich nicht bezahlt habe, die im Büro doch genauso... Hm..??

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48392 Beiträge, 17073x hilfreich)

Wenn die Buchhaltung keinen Fehler gemacht hätte, hättest Du die Kirchensteuer doch auch bezahlen müssen.

Warum glaubst Du, dass Du die Kirchensteuer jetzt nicht nachzahlen brauchst.

Dass Du keine Schuld daran hast, führt aber dazu, dass Du jetzt nicht noch zusätzlich eine Strafe bekommst.

Hast Du eigentlich keine Steuererklärung abgegeben. Wenn Du dort korrekte Angaben gemacht hast, dann wird Dir die Kirchensteuer doch sowieso nachberechnet.

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#2
 Von 
sascha10365
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe keine Lohnsteuererklärung gemacht, sonst wäre es ja sicherlich schon im Vorfeld aufgefallen.
Kann es mir denn jetzt passieren das ich die drei jahre nachzahlen muss?? Ich bin ja eigendlich davon ausgegangen das ich immer brav die steuern zahle, aber mir ist es doch gar nicht aufgefallen! Und der Buchhaltung auch nicht, also bin ich doch nicht allein schuld...:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48392 Beiträge, 17073x hilfreich)

Mit Schuld hat das nichts zu tun.

Ja, es kann sein, dass Du die Kirchensteuer nachzahlen musst. Das hängt aber auch etwas von der Buchhaltung ab.

Wenn die Buchhaltung dem Finanzamt keine Mitteilung darüber macht, dann dürfte auch in Bezug auf die Nachzahlung nichts passieren. Wenn die Rückberechnung nur auf den 01.01.2005 erfolgt, dann wird wohl kaum jemand etwas davon merken, dass es in den Vorjahren falsch gelaufen ist.

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