Kirchensteuer - Kirchenaustritt

18. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
andrew_vd
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 48x hilfreich)
Kirchensteuer - Kirchenaustritt

Salü,

1 - falls einem die Kirchensteuer zu hoch ist und er deswegen aus der entspr. Kirche austritt, hat das noch irgendwelche weiteren Konsequenzen? "Darf" er formal weiterhin gläubig sein?

2 - Erachtet man die Kirchensteuer als zu hoch, möchte aber möglichst nicht austreten --> Gibt es irgendwelche Verhandlungsmöglichkeiten, um eine Ermäßigung zu erzielen? Wo beantragt man das?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

1) Da muß man zwei Dinge unterscheiden - die steuerrechtliche und die kirchenrechtliche Seite.

Steuerrechtlich endet die Mitgliedschaft in einer zur Erhebung der Kirchensteuer berechtigten Religionsgemeinschaft mit dem Tage des Kirchenaustritts vor dem staatlichen Standesamt.

Kirchenrechtlich gesehen gibt es jedoch keinen Kirchenaustritt. Der Kirchenaustritt vor dem Standesamt ist so besehen nur eine Erklärung des einzelnen, daß er mit der Religionsgemeinschaft nichts mehr zu tun haben will. Der Betreffende bleibt weiterhin Mitglied der Kirche (die Taufe kann nach kirchenrechtlichem Verständnis ja nicht rückgängig gemacht werden), er hat aber gewisse den Kirchenmitgliedern zustehende Rechte nicht mehr.

Ob man schließlich gläubig ist oder nicht, ist wieder eine ganz andere Frage. Glaube und (Amts-)Kirche müssen ja nicht unbedingt etwas miteinander zu tun haben (nur meine persönliche Meinung).

2) Es gibt in einigen Bundesländern die Möglichkeit einer 'Kappung' der Kirchensteuer auf einen gewissen Prozentsatz des steuerpflichtigen Einkommens, was aber erst bei recht hohen Einkommen interessant ist. Das steht im Ermessen der jeweiligen Kirchenbehörden.

3) Nebenbei: es soll Leute geben, die zwar aus der Kirche austreten, aber dennoch gezielt die örtliche Kirchengemeinde im Rahmen ihrer Möglichkeiten finanziell unterstützen - was für die Gemeinde den Vorteil hat, das das Geld örtlichen Zwecken voll zugute kommt.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#2
 Von 
babu
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 57x hilfreich)

Wie läuft das bei Kirchenaustritt dann eigentlich mit den Patenschaften, die man bspw. bei einer Taufe als Pate übernommen hat. Bleibt die dann weiterhin im kirchlichen Sinne, also als Taufpate bestehen?

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#3
 Von 
andrew_vd
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 48x hilfreich)

Habe mal gelesen, dass man bei Kirchenaustritt gegen den Willen des Vatikans exkommuniziert wird. Stimmt das? Oder können Taufe, Kommunion und Firmung durch Austritt nicht einfach "verlorengehen"?

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#4
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Die Exkommunikation ist in der Katholischen Kirche nicht etwa eine (kirchenrechtliche) Beendigung der Mitgliedschaft, sondern eine Art Suspendierung der kirchlichen Rechte, bis der Betreffende sich wieder der Kirche eingliedert.

Nach dem Verständnis der Kirchen kann die Mitgliedschaft in der Kirche, die mit der Taufe begründet wurde, gar nicht aufgehoben werden, von wem auch immer.

Wie das in der Praxis schließlich gehandhabt wird, ist wieder eine ganz andere Frage.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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