Kirchensteuer Lohnsteuerabrechnung - Meine Partnerin ist in der Kirche, ich nicht - wie läuft das?

11. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)
Kirchensteuer Lohnsteuerabrechnung - Meine Partnerin ist in der Kirche, ich nicht - wie läuft das?

Nächstes Steuerproblem,
meine Partnerin ist noch in der Kirche ich allerdings nicht.wie läuft das bei der Lohnsteuerabrechnung hier. Ich dann Steuerklasse 3 sie 5 ?? ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48388 Beiträge, 17071x hilfreich)

Auch hier musst Du zwischen dem Lohnsteuerabzug vom Gehalt, der nach Steuerklassen berechnet wird und der Steuerberechnung im Rahmen der Einkommensteuererklärung unterscheiden.

Vom Lohn wird in Steuerklasse 9% bzw. 8% (je nach Bundesland) der Lohnsteuer als Kirchensteuer abgezogen. Das wird ggfls. um den Kinderfreibetrag gemindert.

Die Berechnung der Kirchensteuer im Einkomensteuerbescheid ist relativ kompliziert, wenn ein Ehegatte nicht in der Kirche ist und hier nicht in Kürze zu erklären. Das dürfte jedoch bei Euren Einkommensverhältnissen dazu führen, dass für Deine Frau keine Kirchensteuer zahlen muss.

In so einem Fall kommt ggfls. noch das besondere Kirchgeld zum Tragen, das es in den meisten Bundesländern gibt. Das wird aber erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 30.000€ erhoben.

Dann fallen 96€ oder 156€ pro Jahr an, wenn die für Euch zuständige Landeskirche dieses besondere Kirchgeld erhebt.



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