Kirchensteuer Nachzahlung nach Austritt

25. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
coffee2345
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Kirchensteuer Nachzahlung nach Austritt

Hallo, ich bin aus der Kirche ausgetreten mit Wirksamkeit zum 16.02.2018. Habe jetzt eine Aufforderung zur Nachzahlung erhalten für 2017. Die Kirche hat wahrscheinlich erst 2019 die Endgültige festsetzung meiner Einkünfte für 2017 vom Finanzamt bekommen.

1. Ist die Kirche tatsächlich noch befugt Steuern einzuziehen trotz des Austritts?
2. Könnte die Kirche theoretisch auch noch für die zwei verbleibenden Kalendermonate im Jahr 2018 Steuern nachfordern?

Danke!

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Dafür dürfen Sie die Kirchensteuer dann trotz Austritt steuerlich absetzen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
coffee2345
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Es kommt mir trotzdem wie Abzocke vor. Wüßte nicht wofür die mein Geld verdient hätten. Ich spende mein Geld lieber selbst, als es der Kirche zu geben. Da verwandelt es sich nur in Goldweihrauchspender und Perlmutweihwasserwaschbecken.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Es kommt mir trotzdem wie Abzocke vor. Das spielt aber keine Rolle. Kirchensteuer verjährt nach 4 Jahren, 4 Jahren sind noch nicht rum - fertig.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1177x hilfreich)

Wenn Ihnen Ihr Arbeit-/Auftraggeber zum 16.02. kündigt, würden Sie dann auch auf Ihren Anspruch auf Bezahlung für die ersten beiden Monate verzichten? ;-)
Die Steuerpflicht bestand nunmal bis zum 16.2.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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