Kirchensteuer - Rechtsberatung

27. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.05.2023 20:31:47
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kirchensteuer - Rechtsberatung

Guten Tag,

wenn es um jahrelang versäumte Kirchensteuer geht und man das Thema endlich angehen will...
An welche Stellen wendet man sich dann ?
Sollte es ein Anwalt mit Rechtsgebiet "Steuerrecht" sein (zählt Kirchensteuer dazu?), im Umkreis gibt es der Recherche nach nur einen einzigen, ohne Bewertungen und scheinbar an Gewerbliche Ansprechpartner gerichtet.

Damals auf der Lohnsteuerkarte stand bei Kirchenzugehörigkeit wohl "--" anstatt "rk", man hat sich nie Gedanken drum gemacht :augenroll: .
Nun bei der ersten Steuererklärung ebenfalls stupf "--" an zu geben wäre ja wahrscheinlich nicht die beste Idee..


-- Editiert von Lunaro am 27.05.2020 09:45

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Sollte es ein Anwalt mit Rechtsgebiet "Steuerrecht" sein


Ich würde einen Steuerberater emfpehlen und nicht einen Anwalt für Steuerrecht.

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#2
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Um was genau geht es überhaupt? Was meinen Sie mit versäumter Kirchensteuer?

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#3
 Von 
guest-12316.05.2023 20:31:47
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von TidoZett):
Um was genau geht es überhaupt? Was meinen Sie mit versäumter Kirchensteuer?


Seit beginn der Ausbildung + Übernahme danach wurde über Jahre nie Kirchensteuer gezahlt. Dies fiel nie auf, weil nie eine Steuererklärung gemacht wurde, oder irgendwo anders danach gefragt wurde.
Durch Nachfrage beim Arbeitgeber ist dann aufgefallen das auf der 1. Lohnsteuerkarte (damals noch Papierform) schon keine Religion angegeben war.

Woher diese Info damals kam ist unbekannt, jedenfalls ist es nie aufgefallen und berichtigt worden, aus aktuellem Anlass muss aber nun eine Steuererklärung gemacht werden und schwubs steckt man in der Klemme..

Bei der Steuererklärung nun die Religion einzutragen, ohne gezahlt zu haben bzw. einfach keine anzugeben wäre wahrscheinlich beides keine gute Idee.

Nun wird die richtige Vorgehensweise bzw. Hilfe dabei gesucht und die hätte ich mir bei einem Anwalt erhofft?
Andere Hilfe wäre natürlich auch willkommen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
und die hätte ich mir bei einem Anwalt erhofft?


Einen Steuerberater halte ich für die bessere Wahl.

Voraussichtlich müssen die Steuererklärungen der letzten Jahre auch noch abgegeben werden, soweit noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Das würde dann als strafbefreiende Selbstanzeige gelten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Ich gehe einfach mal davon aus, dass Du noch Mitglied einer Kirche bist und somit grundsätzlich auch kirchensteuerpflichtig.

IMHO brauchst Du keinen Anwalt, je nach Schwierigkeit Deiner Erklärung nicht einmal einen Steuerberater.

Gib einfach die Erklärung ab. Das Finanzamt (oder in Bayern das Kirchensteueramt) erklärt Dir dann schon, wieviel Du für die zurück liegenden Jahre nachzahlen musst.
Und lass in dem Zusammenhang auch die Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern

(Editiert - hier wird nicht zum Betrug angeleitet!)


-- Editiert von Moderator am 27.05.2020 13:54

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#6
 Von 
guest-12316.05.2023 20:31:47
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten :)

Ja, ich bin aktuell noch Kirchenmirglied, zumindest bin ich getauft und mir ist nichts anderes bekannt.
Ich spiele aber mit dem Austrittsgedanken und da würde die Misere ja wohlmöglich auch auffallen.

Meine Steuererklärung düfte nicht allzu schwer sein, da ich zur Arbeit laufe und mit im Elternhaus wohne, alles recht schlicht, ich wüsste nich was dort anzugeben wäre. Bin halt durch Kurzarbeitsgeld zur Abgabe verpflichtet.

Es wäre also durchaus möglich, wenn man sowieso mit einer Nachzahlung der Kirchensteuer rechnet einfach normal die Steuererklärung zu machen, und dann würde die Rechnung schon ins Haus flattern ?! Danach würde ja auch nichts mehr am Kirchenaustritt hindern. Wären Strafen zu erwarten (sah nach Webrecherche bislang nicht danach aus) ?

(Editiert - hier wird nicht zum Betrug angeleitet!)

-- Editiert von Lunaro am 27.05.2020 13:16

-- Editiert von Moderator am 27.05.2020 13:56

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Korrekt wäre es, eine Steuererklärung abzugeben und darauf hinzuweisen, dass Du erst jetzt bemerkt hast, dass keine Kirchensteuer abgezogen wurde bzw. wird.
IMHO wird die Kirche auch für die zurück liegenden Jahre ihren Anteil haben wollen, im schlimmsten Fall für 5 Jahre.

(Auch editiert - noch so ein "Tipp" , und Sie dürfen mit einer Sperre rechnen!)

Und spätestens beim Austritt würde es wohl die Kirche auch mitbekommen.

-- Editiert von Moderator am 27.05.2020 13:58

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

danach wurde über Jahre nie Kirchensteuer gezahlt Die Absetzbarkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe ist Ihnen bekannt? Bei geballter Nachzahlung kann man die dann auch entsprechend geballt absetzen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)


Zitat (von Garfield73):
Korrekt wäre es, eine Steuererklärung abzugeben und darauf hinzuweisen, dass Du erst jetzt bemerkt hast, dass keine Kirchensteuer abgezogen wurde bzw. wird.

Ob Hinweis oder nicht: Die Steuererklärungen würden im Zweifel eh als Selbstanzeige gewertet werden. Und steuerliche Nebenleistungen wie Zinsen sind auch nicht zu erwarten.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6271 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat:
Damals auf der Lohnsteuerkarte stand bei Kirchenzugehörigkeit wohl "--" anstatt "rk", man hat sich nie Gedanken drum gemacht

Da gibt es zwei Möglichkeiten:

1. (gelöscht)

2. Man tritt aus der Kirche aus. Dann gibt das Standesamt/Einwohnermeldeamt eine entsprechende Information an das zuständige Finanzamt. Sollte es jedenfalls. Nicht selten klappt das nicht, dann muß man selbst dafür sorgen, daß es berichtigt wird.

An der Stelle könnte natürlich auffallen, daß in der Vergangenheit trotz Kirchenmitgliedschaft keine Kirchensteuer gezahlt wurde - sofern denn welche fällig war.

Ein Steuerberater könnte einem sicher die genauen Verfahrensweisen vor Ort erklären. Die charmanteste Idee wäre natürlich, selber "ab sofort" die Kirchenmitgliedschaft in der Lohnsteuerkarte nachtragen zu lassen, dann z.B. drei Monate Kirchensteuern zu bezahlen und anschließend ganz normal aus der Kirche auszutreten...

Ob und wie man das ggf. praktisch umsetzen kann: Steuerberater. Oder Lohnsteuerhilfe.

-- Editiert von Moderator am 27.05.2020 20:32

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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