Hallo, ich habe im Jahr 2022 - 50.000€ Umsatz gemacht mit meiner Selbständigkeit!
Ich habe im laufenden Jahr 2022 keine Beiträge oder Kirchensteuer gezahlt!
Das heißt logischerweise, ich kann nicht in der Sonderausgabe angeben!
Die Kirchensteuer muss ich (mit 9% aus der Einkommensteuer) dann am Ende des Jahres nachzahlen richtig?
Für mich stellt sich die Frage, wann kann ich den Kirchensteuer geltend machen?
Kirchensteuer - Selbständiger
28. März 2023
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Frage vom 28. März 2023 | 14:24
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
Kirchensteuer - Selbständiger
#1
Antwort vom 28. März 2023 | 14:55
Von
Status: Unbeschreiblich (34342 Beiträge, 17771x hilfreich)
Für mich stellt sich die Frage, wann kann ich den Kirchensteuer geltend machen? Wie bei vielen Dingen - dann, wenn sie gezahlt wird. Für welches Jahr, ist völlig egal. Zahlt man also 2023 irgenwelche Kirchensteuern, gehören sie in die Erklärung für 2023.
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