Hallo,
auf meiner Gehaltsabrechnung steht als Religion EV. Ich erhalte auch von der evangelischen Kirche regelmäßig briefe. Nun bin ich aber ein Katholik. Der Fehler ist vermutlich bei meinem Umzug vor mehreren Jahren passiert?! Leider ist mir dies erst jetzt da ich austreten möchte aufgefallen. Muss ich jetzt den Betrag nachzahlen? Weil das geld an die falsche Kirche ging? Wird dies umgebucht oder was passiert mit dem Beitragssatz? Zudem was sage ich beim Austritt aus der Kirche? Katholisch oder evangelisch. Ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich bin am verzweifeln.
Mit freundlichen Grüßen
Tim
Kirchensteuer - an die falsche Kirche bezahlt?
15. Januar 2020
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Frage vom 15. Januar 2020 | 13:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kirchensteuer - an die falsche Kirche bezahlt?
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#1
Antwort vom 15. Januar 2020 | 14:05
Von
Status: Unbeschreiblich (48378 Beiträge, 17069x hilfreich)
Zitat:Muss ich jetzt den Betrag nachzahlen?
Nein, im Rahmen einer Einkommensteuererklärung würde die katholische Kirchensteuer festgesetzt und die evangelische Kirchensteuer erstattet werden.
Zitat:Zudem was sage ich beim Austritt aus der Kirche?
Wie willst Du denn aus der evangelischen Kirche austreten, wenn Du Katholik bist?
#2
Antwort vom 15. Januar 2020 | 14:08
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Wie willst Du denn aus der evangelischen Kirche austreten, wenn Du Katholik bist?
Da gab es mal einen der ging sogar über Wasser, also alles im Rahmen des Machbaren
-- Editiert von Hauskäufer59192 am 15.01.2020 14:08
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#3
Antwort vom 15. Januar 2020 | 14:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZudem was sage ich beim Austritt aus der Kirche? :
Die Frage ziehlte eher darauf ab wie ich wieder auf dem Papier katholisch werde sodass ich dann austreten kann ohne das Komplikationen folgen.
#4
Antwort vom 15. Januar 2020 | 14:44
Von
Status: Unbeschreiblich (33319 Beiträge, 17407x hilfreich)
Sie wenden sich ans Finanzamt - das mit der falschen Kirchenzugehörigkeit scheint nämlich gar nicht so selten vorzukommen: https://www.welt.de/finanzen/steuern-recht/article13694005/Falsche-Eintraege-bei-elektronischer-Lohnsteuerkarte.html
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