Kirchensteuer auf Kapitalerträge - Steuererklärung

16. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
kichersteuer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Kirchensteuer auf Kapitalerträge - Steuererklärung

Ich habe keinen Freistellungsauftrag. Jetzt wurde Abgeltungssteuer auf 15 Cent Kapitalerträge fällig. Bei der Steuererklärung ist die Kirchensteuer hierfür ja extra anzugeben, weil die bis 2015 nicht automatisch abgeführt wird. Will ich nun 0,15 Euro eingeben, steht dort, es müssen ganze Eurobeträge angegeben werden. Anderswo auf offizieller Elsterseite laß ich, dass man zu seinen Gunsten ab- oder aufrunden soll. Kann ich die Kapitalerträge von 15 Cent also vernachlässigen und 0 Euro schreiben? Wie ich gelesen habe, ist die Bagatellgrenze von unter 10 euro ja weggefallen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
go390129-33
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

In der Anlage KAP kann die Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer cent-genau eingegeben werden.

Der einzige Ort, der mir einfällt, wo die Kirchensteuer in vollen Euro angegeben wird, ist im Hauptvordruck bei den Sonderausgaben auf Seite 2, Zeile 42 (bezogen auf den VZ 2013). Hier wird tatsächlich immer zu eigenen Gunsten gerundet (bei der bezahlten Kirchensteuer also auf-, bei erstatteten abgerundet). Allerdings wird Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer hier nicht eingetragen, da bei der Abgeltungsteuer die Absetzbarkeit der Kirchensteuer schon eingerechnet ist.

Die 0,15 Euro gehören hier somit gar nicht hinein, weswegen sich die Frage des Rundens von selbst erledigt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(194 Beiträge, 74x hilfreich)

Nicht die Kirchensteuer, sondern die Kapitalerträge haben 0,15€ betragen. Die Abgeltungssteuer dürfte damit 0,04€ betragen haben und der Soli, sowie die Kirchensteuer darauf 0,00€.

Die Kapitalerträge werden auf 0€ gerundet, die gezahlte Steuer in Höhe von 0,04€ jedoch nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kichersteuer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke erst einmal.

1. Muss ich die Anlage KAP bei Summe 0 Cent trotzdem abgeben?

Außerdem möchte ich meine Haftpflichtversicherungsbeiträge von der Steuer absetzen. Diese sind aber nur, soweit ich das sehe, in der "Anlage Versorgundsaufwand" (nicht AV) zu finden.

2. Frage: Kann ich die beiden Formulare zusammen mit der vereinfachten Steuererklärung abgeben, oder muss ich in dem Fall die normale machen?

3x Hilfreiche Antwort

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