Hallo, ich bin seit einigen Jahren bereits aus der evangelischen Kirche ausgetreten, meine ist allerdings noch in der Kirche. Dementsprechend habe ich für Sie Kirchgeld zahlen müssen, bzw. es wurde beim Lohnsteuerjahresausgleiches abgezogen. Jetzt arbeitet meine Frau selbst wieder und zahlt eigene Kirchensteuer. Bei der jetzigen Steuererklärung wurde kein Kirchgeld berechnet, aber für den von meiner Frau gezahlten Kirchensteuersatz noch ein zu wenig gezahlter Betrag festgelegt, der jetzt zu zahlen wäre. Damit ergibt sich ein Gesamtbetrag von 540,- €, 95,37 € wurden direkt abgeführt.
Mir scheint, hier soll ich, der ich nicht mehr in der Kirche bin, für meine Frau nachzahlen. Aber die Kirchensteuer wird doch vom Einkommen des in der Kirche befindlichen Steuerpflichtigen berechnet, oder nicht?
Gruß Nils Vöpel
Kirchensteuer der Frau
4. August 2018
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Frage vom 4. August 2018 | 12:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kirchensteuer der Frau
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 4. August 2018 | 21:04
Von
Status: Unbeschreiblich (34314 Beiträge, 17759x hilfreich)
Bei der jetzigen Steuererklärung wurde kein Kirchgeld berechnet, aber für den von meiner Frau gezahlten Kirchensteuersatz noch ein zu wenig gezahlter Betrag festgelegt, der jetzt zu zahlen wäre. Und genau das ist das Kirchgeld - das wird nicht nur erhoben, wenn der konfessionelle Partner kein Einkommen hat, sondern auch, wenn er weniger Einkommen als der andere Partner hat.
Kleiner Trost: Kirchensteuer ist Sonderausgabe. Und das Kirchgeld natürlich auch...
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