Kirchensteuer fällig?

28. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
Gehrechtkeit
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 6x hilfreich)
Kirchensteuer fällig?

Leider habe ich zum Thema Kirchsteuer nicht eindeutig etwas gefunden..
Meine zukünftige Frau ist katholisch und bezahlt Kirchensteuer. Ich dagegen bin Konfessionslos. Trotzdem oder gerade deswegen werden wir kirchlich heiraten.
Kann mir hier Jemand sagen, wie das dann bei der zusammen veranlagten Steuer aussieht. Muß ich dann auch Kirchsteuern zahlen oder wie läuft das in meinem Fall?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34025 Beiträge, 17661x hilfreich)

Es könnte das "besondere Kirchgeld" fällig werden - das hängt aber vom Bundesland ab und innerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland noch davon, in welchem Bistum man sich befindet.

-- Editiert von User am 28. Juni 2024 18:52

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49393 Beiträge, 17371x hilfreich)

Zitat (von Gehrechtkeit):
Muß ich dann auch Kirchsteuern zahlen oder wie läuft das in meinem Fall?

Kirchensteuer musst Du nur dann zahlen, wenn der Eintritt in die Kirche Voraussetzung für die kirchliche Heirat ist.

Durch die kirchliche Heirat alleine entsteht keine Kirchensteuerpflicht.

Zitat (von muemmel):
Es könnte das "besondere Kirchgeld" fällig werden

Das müsste aber die Frau zahlen, wenn ihr Gehalt deutlich niedriger ist als das des Mannes.

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#3
 Von 
Gehrechtkeit
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Es könnte das "besondere Kirchgeld" fällig werden - das hängt aber vom Bundesland ab und innerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland noch davon, in welchem Bistum man sich befindet.


Was trifft dann wohl auf Baden-Württemberg zu? Meine Frau verdient dann mehr als ich als Beamtin. Bleibt dann alles beim Alten. Sie bezahlt ihre Kirchenmitgliedschaft und ich nicht, da ich konfessionslos bleiben möchte.
Vielleicht gibt es eine Quelle wo ich mich belesen kann?

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#4
 Von 
TobiM78
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 32x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49393 Beiträge, 17371x hilfreich)

Zitat (von Gehrechtkeit):
Bleibt dann alles beim Alten. Sie bezahlt ihre Kirchenmitgliedschaft und ich nicht, da ich konfessionslos bleiben möchte.

Ja, es bleibt dann alles beim Alten.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34025 Beiträge, 17661x hilfreich)

Was trifft dann wohl auf Baden-Württemberg zu? Da wird das "besondere Kirchgeld" nur von der evangelischen Kirche erhoben.
Meine Frau verdient dann mehr als ich als Beamtin. Dann fiele es ja ohnehin nicht an, unabhängig vom Bundesland.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18306 Beiträge, 9933x hilfreich)

Nachtrag:
Das "besondere Kirchgeld" wird in einigen Bundesländern erhoben, wenn der besser verdienende Partner konfessionslos ist und nur der schlechter (oder gar nichts) verdienende Partner Kichenmitglied ist.

By the way:
Kirchliche, katholische Hochzeit, wenn Partner konfessionslos ist? Geht das mittlerweile? Zu meiner Zeit undenkbar.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34025 Beiträge, 17661x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18306 Beiträge, 9933x hilfreich)

So ändern sich die Zeiten.
Katholische Eheschließung mit einem Ketzer (Evangelen) war zu meiner Jugend zwar schon möglich, es musste aber bei der Hochzeit während der Trauung vor versammelter Gemeinde versprochen werden, dass die Kinder katholisch werden. Das scheint sich ja nicht geändert zu haben.
Katholische Eheschließung mit einem Ungläubigen war damals unmöglich.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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