Hallo Zusammen,
ich bin kirchenlos, meine Frau katholisch und Hausfrau mit Kleingewerbe.
Im letzten Einkommensteuerbescheid wurde uns keine Kirchensteuer abgezogen, obwohl meine Frau mit dem Kleingewerbe 4.000 EUR Einkommen erwirtschaftet hatte.
Wird bei selbstständiger Tätigkeit in NRW keine Kirchensteuer abgezogen?
Beim Finanzamt mag ich nicht anrufen - vielleicht weckt man ja damit "schlafende Hunde" ;-)
Viele Grüße,
CEM
-- Editiert am 03.06.2009 13:54
Kirchensteuer: ich kirchenlos, Frau Kirchensteuer?
Hallo,
die 4.000 Euro liegen doch unter dem Existensminimum, oder war das monatlich gemeint? (dann wäre es aber auch kein Kleingewerbe mehr)
MfG Stefan
Hm - wir haben Gütergemeinschaft, so dass nach meinem Kenntnisstand meiner Frau mein Gehalt zur Hälfte zugerechnet wird. Von der Seite aus übersteigt mein halbes Gehält schon das Existenzminimum. Und dann kommen da noch die 4.000 EUR (im Jahr ;-) hinzu ...
Beste Grüße,
CEM
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Hallo,
quote:Davon ist mir nichts bekannt.
wir haben Gütergemeinschaft, so dass nach meinem Kenntnisstand meiner Frau mein Gehalt zur Hälfte zugerechnet wird.
Es gibt aber das sogenannte Kirchgeld (Link, siehe unter Punkt 6). Das kommt aber erst ab einem (gemeinsam) zu versteuernden Einkommen von 30.000 Euro in betracht. Seit ich darüber?
MfG Stefan
Also Kirchgeld trifft für uns nicht zu laut dem Dokument hinter dem Link.
Das gemeinsam zu versteuernde Einkommen liegt oberhalb 30 Tsd. EUR, und wie geschrieben hat meine Frau auch noch 4 Tsd. EUR hinzu verdient.
Aber ab wann bzw. ab welchem Einkommen meine Frau Kirchensteuern zu zahlen sind, habe ich dem Dok nicht eindeutig entnehmen können.
Zusammengefasst: ich bin kirchenlos und habe oberhalb 30 Tsd. EUR, meine Frau ist RK und hat ein paar Tausender aus einem Kleingewerbe. Die Preisfrage ist nun, ab wann muss sie Kirchensteuern zahlen?
Hallo,
quote:Sehe ich auch so (da NRW und RK). Und für die richtige Kirchensteuer ist das Einkommen zu gering; damit ist doch die Eingangsfrage geklärt.
Also Kirchgeld trifft für uns nicht zu laut dem Dokument hinter dem Link.
MfG Stefan
Und für die richtige Kirchensteuer ist das Einkommen zu gering; damit ist doch die Eingangsfrage geklärt.
Ja, grundsätzlich ja - vielen Dank für die Antworten!
Interessant wäre aber auch, ab welchem Einkommen meine Frau Kirchensteuern zahlen müsste ...
Darüber habe ich auch über Google nix gefunden ...
Beste Grüße,
CEM
.
-- Editiert am 04.06.2009 23:27
Hallo nochmal,
quote:Imho dann, wenn sie auch Einkommensteuer zahlen müsste (theoretisch als Alleinstehende), also ab knapp 8.000 steuerpflichtiges Einkommen; falls Kinder vorhanden sind, gibt es auch noch Freibeträge.
Interessant wäre aber auch, ab welchem Einkommen meine Frau Kirchensteuern zahlen müsste ...
MfG Stefan
Klasse - damit ist meine Frage entgültig beantwortet - Vielen Dank!
Beste Grüße,
CEM
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